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Festsetzung von Messen und Ausstellungen

Details

Wer im Kreis Lippe eine Messe oder eine Ausstellung veranstalten möchte, kann dafür bei uns die Festsetzung beantragen. Durch eine Festsetzung erhält die Veranstaltung dann Marktprivilegien.
Vorteile durch die Festsetzung und die Inanspruchnahme der Marktprivilegien sind unter anderem: Bei diesen Veranstaltungen gelten die Öffnungszeiten der Festsetzung. Sie dürfen unter entsprechender Rücksichtnahme auf kirchliche Belange auch an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden. Davon ausgenommen sind die stillen Feiertage (Karfreitag, Buß- und Bettag, Volkstrauertag, Totensonntag).
Festgesetzte Messen und Ausstellungen sind reisegewerbekartenprivilegiert, das heißt, Gewerbetreibende können an einer solchen Veranstaltung teilnehmen, ohne Inhaber einer Reisegewerbekarte sein zu müssen.

Veranstalter und damit Antragsteller ist diejenige natürliche oder juristische Person, die eine solche Veranstaltung ausrichtet und entsprechende Rechte und Pflichten eingeht. Beispielsweise also mit den Anbietern Verträge abschließt für die Überlassung von Standflächen.

Definitionen nach Gewerbeordnung:

Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt. Der Veranstalter kann in beschränktem Umfang an einzelnen Tagen während bestimmter Öffnungszeiten Endverbraucher zum Kauf zulassen.

Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.

Hinweise:
Sie müssen möglicherweise noch sonstige öffentliche Erlaubnisse oder Genehmigungen einholen (Beispiel: Gestattung nach dem GastG, Erlaubnis nach dem StrWG, Genehmigung nach der BauO NRW).

Abnahmepflichtige „Fliegende Bauten“ müssen vor der Inbetriebnahme zur Gebrauchsabnahme beim zuständigen Bauamt angezeigt werden


Gerne stehen wir auch für Ihre Fragen zur Verfügung.

Hinweise

Ausstellungen von Einzelhändlern wie zum Beispiel Möbel- oder Autohäusern am Sonntag können wir nicht festsetzen, weil dort -im Gegensatz zu Messen und Ausstellungen- nur das eigene Angebot präsentiert wird.

Für die Festsetzung von Wochenmärkten, Großmärkten, Jahrmärkten und Spezialmärkten sind die örtlichen Ordnungsämter zuständig.

Begriffe im Kontext

99050210002000, Gewerbe, Gewerbeamt, Gewerblich, Gewerbeordnung, Hochzeitsmesse, Jobmesse, Markt, Messehallen, Verbrauchermesse

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