Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein. Für die Beizjagd benötigen Sie einen Falknerjagdschein.
Der Kreis Lippe ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung, unter anderem auch für das Ausstellen von Jagdscheinen. Der Jagdschein wird von der unteren Jagdbehörde Ihres Hauptwohnsitzes erteilt.
Ein Falknerjagdschein kann für 1, 2 oder 3 Jagdjahre erteilt und verlängert werden.
Außerdem können Sie einen Tagesfalknerjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage lösen.
Sie übersenden den vollständigen Antrag (Formular + Anlagen):
a) per E-Mail: jagdscheinantrag@kreis-lippe.de
b) per Fax: +49 5231 63011–1934
oder
c) per Post:
Kreis Lippe - untere Jagdbehörde
32754 Detmold
Die untere Jagdbehörde überprüft Ihre Zuverlässigkeit.
Sofern die Einverständniserklärung zur automatisierten Zuverlässigkeitsprüfung vorliegt, ist die Prüfung bereits im Vorfeld erfolgt.
Sie bekommen unaufgefordert eine Mitteilung, dass Sie sich einen Termin zur Ausstellung des Jagdscheins bzw. Eintragung der Verlängerung vereinbaren können.
Buchen Sie bitte erst einen Termin, wenn Sie dazu ausdrücklich aufgefordert werden.
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Hinweis:
Haben Sie eine E-Mail-Adresse angegeben, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über E-Mail. Überprüfen Sie daher regelmäßig Ihre E-Mails.
Wenn sich Ihr Name oder Ihre Anschrift ändert, muss das im Jagdschein auch geändert werden. Terminvereinbarung ist erforderlich.