Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein. Für die Beizjagd benötigen Sie einen Falknerjagdschein.
Der Kreis Lippe ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung, unter anderem auch für das Ausstellen von Jagdscheinen. Der Jagdschein wird von der unteren Jagdbehörde Ihres Hauptwohnsitzes erteilt.
Ein Falknerjagdschein kann für 1, 2 oder 3 Jagdjahre erteilt und verlängert werden.
Außerdem können Sie einen Tagesfalknerjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage lösen.
Sie übersenden den vollständigen Antrag (Formular + Anlagen):
a) per E-Mail: jagdscheinantrag@kreis-lippe.de
b) per Fax: +49 5231 63011–1934
oder
c) per Post:
Kreis Lippe - untere Jagdbehörde
32754 Detmold
Die untere Jagdbehörde überprüft Ihre Zuverlässigkeit.
Sofern die Einverständniserklärung zur automatisierten Zuverlässigkeitsprüfung vorliegt, ist die Prüfung bereits im Vorfeld erfolgt.
Sie bekommen unaufgefordert eine Mitteilung, dass Sie sich einen Termin zur Ausstellung des Jagdscheins bzw. Eintragung der Verlängerung vereinbaren können.
Buchen Sie bitte erst einen Termin, wenn Sie dazu ausdrücklich aufgefordert werden.
***
Hinweis:
Haben Sie eine E-Mail-Adresse angegeben, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über E-Mail. Überprüfen Sie daher regelmäßig Ihre E-Mails.
Kosten für Erwachsene
Ein-Jahresfalknerjagdschein: 25,00 EUR
Zwei-Jahresfalknerjagdschein: 35,00 EUR
Drei-Jahresfalknerjagdschein: 34000 EUR
Tagesfalknerjagdschein (14 Tage): 15,00 EUR
Kosten für Jugendliche
Ein-Jahresfalknerjagdschein: 15,00 EUR
Zwei-Jahresfalknerjagdschein: 20,00 EUR
Drei-Jahresfalknerjagdschein: 35,00 EUR
Tagesfalknerjagdschein (14 Tage): 15,00 EUR
Zahlungsweisen:
Überweisung
Wenn sich Ihr Name oder Ihre Anschrift ändert, muss das im Jagdschein auch geändert werden. Terminvereinbarung ist erforderlich.
Erste Erteilung eines Falknerjagdscheins:
Personalausweis oder Reisepass
Prüfungszeugnis Jägerprüfung und Falknerprüfung
Versicherungsnachweis
(Deckungssumme mindestens 500.000 EUR für Personenschäden und 50.000 für Sachschäden).
Die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen. Der Versicherer muss sich verpflichten, die untere Jagdbehörde zu informieren, falls die Versicherung vorzeitig erlischt.
Eine Beitragsrechnung reicht nicht aus.
eventuell Nachweis Kundige Person
bei Minderjährigen:
Erziehungsberechtigte oder schriftliche Zustimmung zur Erteilung eines Jagdscheins
Falknerjagdschein ist bereits vorhanden und soll neu gelöst werden:
Personalausweis oder Reisepass
Versicherungsnachweis
(Deckungssumme mindestens 500.000 EUR für Personenschäden und 50.000 EUR für Sachschäden).
Die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen. Der Versicherer muss sich verpflichten, die untere Jagdbehörde zu informieren, falls die Versicherung vorzeitig erlischt.
Eine Beitragsrechnung reicht nicht aus.
Zuverlässigkeitsüberprüfung nach Antragstellung: ungefähr 3 Wochen
Ausstellung Jagdschein: direkt im Termin