Als jagdausübungsberechtigte Person haben Sie über jeden Abschuss von Wild und über aufgefundenes Fallwild eine sogenannte Streckenliste zu führen. Die Eintragungen in diese Streckenliste müssen Sie innerhalb eines Monats vornehmen. Die monatliche Streckenliste ist uns jederzeit auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.
Nach Ende des Jagdjahres melden Sie uns die Zahlen für das komplette Jahr.
Haben Sie beispielsweise aufgrund einer Schonzeitaufhebung Wild erlegt, ist uns dies in der Regel gesondert zu melden.
Bitte beachten Sie, dass nach dem aktuellen Bußgeldkatalog des Landes NRW Bußgelder zwischen 500 und 2.500 EUR verhängt werden, wenn beispielsweise
die Streckenliste nicht rechtzeitig bei der unteren Jagdbehörde vorliegt
oder
die Eintragungen in der Streckenliste nicht oder nicht richtig vorgenommen werden.
Unter weiterführende Informationen finden Sie einen entsprechenden Link zum Umweltministerium.
Vorlage jährliche Streckenliste ab 31. März bis 15. April
Sie müssen in einem unserer lippischen Reviere jagdausübungsberechtigt sein.
Angaben wie in der Streckenliste abgefragt: Wildart, Geschlecht, Altersklasse, zum Teil Gewicht und Jagdmethode.
Die jährliche Streckenliste ist nach Beendigung des Jagdjahres (31. März) an uns zu senden und muss uns spätestens am 15. April vorliegen. Bitte halten Sie die Frist ein, um ein Bußgeld zu vermeiden.
Das Formular für die jährliche Streckenliste übersenden wir Mitte März eines jeden Jahres an die für das Revier benannte „Ansprechperson Streckenliste“. Bei einer Schonzeitaufhebung oder Genehmigung der beschränkten Jagdausübung erhalten Sie die Streckenliste mit der Genehmigung zusammen.
Wir fassen die Daten für den ganzen Kreis Lippe zusammen und stellen sie dem Umweltministerium des Landes NRW anonymisiert für die landesweite Jagdstreckenstatistik zur Verfügung.