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Lebensmittelhygiene Untersuchungen

Details

Hygiene ist beim Umgang mit Lebensmitteln oberstes Gebot! Unachtsamkeit in diesem Bereich kann zu ernsten Infektionskrankheiten führen, die vor allem für Kleinkinder oder ältere Menschen lebensgefährlich werden können. Schnell kann auch ein sehr großer Personenkreis von einer Infektion betroffen sein.

Hygienevorschriften gelten für alle, die Lebensmittel erzeugen, herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen (beispielsweise Bäcker, Metzgereien, Milcherzeuger, Restaurants). Wer Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, ist verpflichtet, regelmäßig betriebseigene Hygienekontrollen durchzuführen. Es dürfen nur Personen beschäftigt werden, die in Lebensmittelhygiene geschult wurden.

Besonders strenge Hygienevorschriften müssen beim Umgang mit offenen und frisch zubereiteten Lebensmitteln eingehalten werden. Krankheitserreger können sich sehr leicht in Fleisch, Milchprodukten, Eiern, Speiseeis, Feinkostsalaten, Mayonnaisen, Saucen, Fischen oder in Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung (zum Beispiel Sahnetorten) vermehren.

Die amtliche Lebensmittelüberwachung schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel und vor Irreführungen und Täuschungen im Zusammenhang mit Lebensmitteln.

Die Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure des Kreises Lippe führen unangemeldet Betriebsbesichtigungen durch und nehmen Proben, um sie zu untersuchen.

Sie prüfen:

  • Herstellerbetriebe,

  • Handel,

  • Gaststätten,

  • Märkte und

  • Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung (zum Beispiel Kantinen).

Die Kontrollen umfassen folgende Schwerpunkte:

  • baulicher Zustand der Betriebe,

  • hygienischer Zustand der Räume, Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften,

  • Personal- und Produktionshygiene,

  • Abfalllagerung und sanitäre Einrichtungen sowie

  • Beurteilung der Lebensmittel vor Ort: Lagerungsbedingungen, optischer Eindruck, Kennzeichnung

Entnommene Proben werden an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe weitergeleitet.
Dort werden die Proben untersucht auf:

  • gesundheitsschädigende Keime oder Toxine,

  • Überlagerung, fehlerhafte Lagerung und Produktionsfehler,

  • korrekte Zusammensetzung und Kennzeichnung,

  • unerlaubte Zusätze sowie

  • Einhaltung bestimmter Höchstmengen (zum Beispiel Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Schwermetalle, andere Rückstände).

Kosten

Hinweise

Unterlagen

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

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