Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein und diesen bei der Jagdausübung mitführen.
Der Jagdschein wird von der unteren Jagdbehörde Ihres Hauptwohnsitzes erteilt.
Für Jugendliche zwischen 16 und 18 wird ein Jugendjagdschein erteilt - damit dürfen Sie die Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson ausüben. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein.
An Gesellschaftsjagden dürfen Sie mit einem Jugend-Jagdschein nicht teilnehmen.
Ab dem 18. Lebensjahr wird dieser Jugendjagdschein in einen regulären Jagdschein (neues Jagdscheinheft!) umgeschrieben.
Sie übersenden den vollständigen Antrag (Formular + Anlagen):
a) per E-Mail: jagdscheinantrag@kreis-lippe.de
b) per Fax: +49 5231 63011–1934
oder
c) per Post:
Kreis Lippe - untere Jagdbehörde
32754 Detmold
Die untere Jagdbehörde richtet ein Auskunftsersuchen an die Waffenbehörde. Diese prüft die Zuverlässigkeit und Eignung und teilt der unteren Jagdbehörde das Ergebnis dieser Prüfung mit.
Sie bekommen unaufgefordert eine Mitteilung, dass Sie sich einen Termin zur Ausstellung des Jagdscheins bzw. Eintragung der Verlängerung vereinbaren können.
Buchen Sie bitte erst einen Termin, wenn Sie dazu ausdrücklich aufgefordert werden.
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Hinweis:
Haben Sie eine E-Mail-Adresse angegeben, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über E-Mail. Überprüfen Sie daher regelmäßig Ihre E-Mails.
Ein-Jahresjagdschein: 25,00 EUR
Zwei-Jahresjagdschein: 35,00 EUR
Drei-Jahresjagdschein: 40,00 EUR
Tagesjagdschein (14 Tage): 20,00 EUR
Jagdschein-Ersatzausstellung: 35,00 EUR
Zahlungsweisen:
Überweisung
Wenn sich Ihr Name oder Ihre Anschrift ändert, muss das im Jagdschein auch geändert werden. Terminvereinbarung ist erforderlich.
Erste Erteilung eines Jagdscheins:
Personalausweis oder Reisepass
Prüfungszeugnis Jägerprüfung
Versicherungsnachweis
(Deckungssumme mindestens 500.000 EUR für Personenschäden und 50.000 EUR für Sachschäden).
Die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen. Der Versicherer muss sich verpflichten, die untere Jagdbehörde zu informieren, falls die Versicherung vorzeitig erlischt.
Eine Beitragsrechnung reicht nicht aus.
eventuell Nachweis Kundige Person
schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Erteilung eines Jagdscheins
Jagdschein ist bereits vorhanden und soll neu gelöst werden:
Personalausweis oder Reisepass
Versicherungsnachweis
(Deckungssumme mindestens 500.000 EUR für Personenschäden und 50.000 EUR für Sachschäden).
Die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen. Der Versicherer muss sich verpflichten, die untere Jagdbehörde zu informieren, falls die Versicherung vorzeitig erlischt.
Eine Beitragsrechnung reicht nicht aus.
schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Verlängerung des Jagdscheins