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Jugendförderung

Details

Wir als Kreisjugendamt unterstützen die Kinder- und Jugendarbeit in vielfältiger Weise, zum Beispiel durch die Beratung von Vereinen, Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend. Außerdem fördern wir Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendfahrten, Internationale Jugendbegegnungen, Projekte, Seminare und Veranstaltungen sowie Aus- und Fortbildungen von ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Einzelheiten hierzu finden Sie in unserem Kinder- und Jugendförderplan - unter Weiterführende Informationen verlinkt.

Kosten

Fristen

Voraussetzungen

Einen Zuschuss können Sie erhalten als

  • anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
  • Veranstaltungsteilnehmer oder Veranstaltungsteilnehmerin
  • Begleitperson für behinderte Teilnehmer und Teilnehmerinnen
  • Gruppenleitung
  • Initiativgruppen, wenn sie Jugendarbeit im Sinne des SGB VIII leisten
  • Träger von Einrichtungen, mobiler Arbeit und Projekten, die überwiegend Kindern und Jugendlichen dienen, im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Lippe.

Weiterführende Informationen

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