Wenn Sie im Besitz einer Duldung sind, können Sie das sogenannte „Chancen-Aufenthaltsrecht“ beantragen. Mit diesem Aufenthaltsrecht können Sie dann innerhalb von 18 Monaten ab Erteilung die Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erfüllen.
Für ein langfristiges Bleiberecht müssen Sie Ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst sichern. Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht haben Sie uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.
Sie können mit einem Chancen-Aufenthaltsrecht auch Urlaub im Ausland machen und wieder einreisen - solange Sie einen entsprechenden Reisepass haben.
Was gilt, wenn ich von der Ausländerbehörde ein Chancen-Aufenthaltsrecht erteilt bekommen habe?
Was müssen Sie in den 18 Monaten erreichen, während Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht besitzen, um eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland zu erhalten?
Falls Sie die Voraussetzungen innerhalb der 18 Monate nicht erfüllen, fallen Sie, soweit Duldungsgründe vorliegen, wieder in die Duldung zurück.
Dieses Aufenthaltsrecht hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Es ist sinnvoll, sich dazu beraten zu lassen.
Beraten lassen können Sie sich zum Beispiel
Davon losgelöst ist es ratsam, dass Sie im Falle der Erteilung eines Chancen-Aufenthaltsrechts unmittelbar notwendigen Schritte für ein weiteres Bleiberecht einleiten (beispielsweise einen Pass beantragen).
Erteilung eines Chancen-Aufenthaltstitels 100,00 EUR
Zahlungsweisen:
Barzahlung
Debitkarte
Kreditkarte
Sie können das Chancen-Aufenthaltsrecht bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort – in der Regel Ihr Wohnort.
Wenn Sie in Detmold wohnen, dann ist die Ausländerbehörde Stadt Detmold für Sie zuständig:
Tel: +49 5231 977-550
E-Mail: auslaenderbehoerde@detmold.de
Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist für 3 Jahre (ab dem 31. Dezember 2022) im Aufenthaltsgesetz verankert. Solange besteht die Möglichkeit, das Chancen-Aufenthaltsrecht zu beantragen. Das Chancen-Aufenthaltsrecht wird für maximal 18 Monate erteilt.
Sie können das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen, wenn Sie:
Mit dem Antrag zusammen reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen ein:
Gültiger Nationalpass, sofern sich dieser noch nicht in der Ausländerbehörde befindet.
Alternativ ein Nachweis von den Heimatbehörden, dass ein Nationalpass beantragt wurde
Arbeitsvertrag (sofern vorhanden auch des Ehegatten)
oder
Nachweis über die laufende (Hoch-) Schul- oder Berufsausbildung wie etwa Ausbildungsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung (und Stellungnahme der Hochschule über die erbrachten Leistungen und ob/wann ein Abschluss erwartet werden kann) oder
das letzte Schulzeugnis (wenn noch kein Zeugnis ausgestellt wurde, eine aktuelle Schulbescheinigung)
die letzten 6 Gehaltsabrechnungen (sofern vorhanden auch des Ehegatten)
Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung (Strom/Gas)
Nachweis über Sprachkenntnisse
Nachweis der Grundkenntnisse über das Leben in Deutschland
den aktuellen Bescheid vom Sozialamt (auch bei ergänzendem oder keinem Bezug)
bei Bezug von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe:
entsprechende Nachweise
bei minderjährigen Kindern
die Schulzeugnisse der letzten 4 Jahre (Halb- und Ganzjahreszeugnisse)
und eine aktuelle Schulbescheinigung
Alle Unterlagen bitte im Original einreichen.
Wir haben für Sie ein Muster-Antragsformular verlinkt.
Bei Anträgen für mehrere Personen, reichen Sie die Nachweise bitte für jede Person ein.
Sei können einen formlosen schriftlichen Antrag stellen. Oder Sie nutzen unser Muster-Antragsformular. Bitte geben Sie auf Ihrem Antrag Ihre vollständigen Personalien mit Geburtsdatum an.
Bei Anträgen für mehrere Person nennen Sie bitte die Personalien aller Personen.
Den Antrag müssen Sie selbst oder eine bevollmächtigten Rechtsvertretung unterschreiben. Anträge für minderjährige Kinder müssen von den sorgeberechtigten Personen unterschrieben werden.
Sie können den Antrag mit allen Unterlagen per Post senden: an den Kreis Lippe, Ausländerbehörde, 32754 Detmold.
Sie können die Unterlagen auch als E-Mail senden an auslaenderamt(at)kreis-lippe.de. Dann bitte zusammengefasst als 1 .pdf-Datei je Antragsteller!
Oder Sie geben den Antrag mit allen Unterlagen persönlich ab.
Handyfotos werden nicht akzeptiert.