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Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Details

Wenn Sie im Besitz einer Duldung sind, können Sie das sogenannte „Chancen-Aufenthaltsrecht“ beantragen. Mit diesem Aufenthaltsrecht können Sie dann innerhalb von 18 Monaten ab Erteilung die Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erfüllen.
Für ein langfristiges Bleiberecht müssen Sie Ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst sichern. Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht haben Sie uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.
Sie können mit einem Chancen-Aufenthaltsrecht auch Urlaub im Ausland machen und wieder einreisen - solange Sie einen entsprechenden Reisepass haben.

Was gilt, wenn ich von der Ausländerbehörde ein Chancen-Aufenthaltsrecht erteilt bekommen habe?

  • Ihre Familienangehörigen der Kernfamilie, die mit Ihnen in einer Wohnung wohnen, bekommen auch dann eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis, wenn sie noch keine 5 Jahre in Deutschland leben.
  • Sie erhalten eine Beschäftigungserlaubnis, falls Sie nicht schon erwerbstätig sind.
  • Wenn Sie auf staatliche Hilfe angewiesen sind, erhalten Sie Leistungen nach dem SGB II („Bürgergeld“) und nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Was müssen Sie in den 18 Monaten erreichen, während Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht besitzen, um eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland zu erhalten?

  • Sie müssen hinreichende mündliche Deutschkenntnisse (A2-Niveau) nachweisen.
  • Sie müssen die überwiegende eigenständige Lebensunterhaltssicherung durch Erwerbstätigkeit nachweisen.
  • Sie müssen Ihre Identität klären.

Falls Sie die Voraussetzungen innerhalb der 18 Monate nicht erfüllen, fallen Sie, soweit Duldungsgründe vorliegen, wieder in die Duldung zurück.

Dieses Aufenthaltsrecht hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Es ist sinnvoll, sich dazu beraten zu lassen.
Beraten lassen können Sie sich zum Beispiel

  • in der Ausländerbehörde,
  • in unserer Einrichtung des Kommunalen Integrationsmanagements (E-Mail: kim(at)kreis-lippe.de)
  • über die bundesgeförderte Beratungsstruktur wie der Migrationserstberatung (MBE) und den Jugendmigrationsdienst (JMD),
  • bei einer weiteren Beratungsstelle oder einer anderen beratenden Institution.

Davon losgelöst ist es ratsam, dass Sie im Falle der Erteilung eines Chancen-Aufenthaltsrechts unmittelbar notwendigen Schritte für ein weiteres Bleiberecht einleiten (beispielsweise einen Pass beantragen).

Hinweise

Sie können das Chancen-Aufenthaltsrecht bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort – in der Regel Ihr Wohnort.

Wenn Sie in Detmold wohnen, dann ist die Ausländerbehörde Stadt Detmold für Sie zuständig:
Tel: +49 5231 977-550
E-Mail: auslaenderbehoerde@detmold.de

Begriffe im Kontext

Aufenthaltserlaubnis, Chancenaufenthalt, Chancenaufenthaltsrecht, Chancen-Aufenthaltstitel, Integration, Integrationsleistung, Perspektive, Sonderregelung

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