Wenn Sie im Besitz einer Duldung sind, können Sie das sogenannte „Chancen-Aufenthaltsrecht“ beantragen. Mit diesem Aufenthaltsrecht können Sie dann innerhalb von 18 Monaten ab Erteilung die Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erfüllen.
Für ein langfristiges Bleiberecht müssen Sie Ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst sichern. Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht haben Sie uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.
Sie können mit einem Chancen-Aufenthaltsrecht auch Urlaub im Ausland machen und wieder einreisen - solange Sie einen entsprechenden Reisepass haben.
Was gilt, wenn ich von der Ausländerbehörde ein Chancen-Aufenthaltsrecht erteilt bekommen habe?
Was müssen Sie in den 18 Monaten erreichen, während Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht besitzen, um eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland zu erhalten?
Falls Sie die Voraussetzungen innerhalb der 18 Monate nicht erfüllen, fallen Sie, soweit Duldungsgründe vorliegen, wieder in die Duldung zurück.
Dieses Aufenthaltsrecht hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Es ist sinnvoll, sich dazu beraten zu lassen.
Beraten lassen können Sie sich zum Beispiel
Davon losgelöst ist es ratsam, dass Sie im Falle der Erteilung eines Chancen-Aufenthaltsrechts unmittelbar notwendigen Schritte für ein weiteres Bleiberecht einleiten (beispielsweise einen Pass beantragen).
Sie können das Chancen-Aufenthaltsrecht bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort – in der Regel Ihr Wohnort.
Wenn Sie in Detmold wohnen, dann ist die Ausländerbehörde Stadt Detmold für Sie zuständig:
Tel: +49 5231 977-550
E-Mail: auslaenderbehoerde@detmold.de