Wildschäden sind Schäden in der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft, die durch Wild im Sinne des Bundesjagdgesetzes verursacht wurden. Das können beispielsweise sein:
Nur Wildschäden, die durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasane verursacht wurden, sind ersatzfähig und ersatzpflichtig. Die Ersatzpflicht liegt normalerweise beim Eigentümer des Jagdrechts, also der Jagdgenossenschaft oder dem Eigenjagdbesitzer. Sie kann vertraglich ganz oder teilweise auf den Jagdausübungsberechtigten übertragen werden.
Ein Erstattungsanspruch kann nur entstehen, wenn der Wildschaden innerhalb einer Woche gemeldet wird. Diese Meldung muss bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen, in deren Bereich das Grundstück liegt.
Für Schäden in der Forstwirtschaft gelten andere Fristen.
Es können Kosten entstehen.
Ihre Aufgabe ist es, am Schadensort die Wild- und Jagdschäden abzuschätzen und eine gütliche Einigung herbeizuführen. Für jede Stadt und Gemeinde sind mindestens ein Schätzer und ein Stellvertreter zu bestellen. Wir suchen noch Personen, die diese Tätigkeit für die Dauer von 5 Jahren ausführen wollen.
Sie sollten idealerweise einen landwirtschaftlichen Hintergrund haben und auch in Konfliktsituationen gelassen und vermittelnd sein. Eine Fortbildung zum Thema Wildschaden organisieren wir für Sie auf unsere Kosten.
Gerne hören oder lesen wir von Ihnen.