Für die Erteilung von Fahrerlaubnissen ist immer die Führerscheinstelle am Ort des Hauptwohnsitzes zuständig.
Wenn Sie von Lippe in einen anderen Kreis oder eine kreisfreie Stadt umziehen, ist für die Ausstellung eines neuen Führerscheines (beispielsweise nach Diebstahl des alten Führerscheindokuments) die Führerscheinstelle Ihres neuen Wohnsitzes zuständig.
Die genauen Daten der alten Fahrerlaubnis sind aber in der Regel nur bei der Führerscheinstelle bekannt, die den letzten Führerschein ausgestellt hat. Das gilt auch, wenn der Führerschein in Lippe ausgestellt wurde.
Weil die Führerscheinstelle Ihres neuen Wohnsitzes die Daten der alten Fahrerlaubnis benötigt, wird eine sogenannte "Karteikartenabschrift" ausgestellt, die sämtliche Daten enthält. Diese Karteikartenabschrift wird nur an die neue Führerscheinstelle übermittelt, nicht an Sie. Bitte geben Sie daher idealerweise E-Mail oder Faxnummer der zuständigen Behörde an.
Diese Leistungsbeschreibung gilt sinngemäß auch, wenn Sie in Lippe wohnen und anderswo Ihren Führerschein gemacht haben.
Sollten Sie bei uns einen Ersatzführerschein benötigen oder Ihren Führerschein umtauschen wollen, dann beantragen Sie bitte rechtzeitig eine Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Führerscheinstelle. Wir empfehlen eine Beantragung ungefähr 3 Wochen vor Ihrem Termin.