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Gewerbe der Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater

Details

Für die Vermittlung von Finanzanlagen sowie die Finanzanlageberatung im Sinne des Kreditwesengesetzes brauchen Sie eine Erlaubnis. Diese können Sie bei der der Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragen.

Für den Kreis Lippe ist die IHK Lippe zu Detmold zuständig: IHK Detmold zu Finanzanlagenvermittlern. Dort erhalten Sie weitere Informationen und Antragsunterlagen.

Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold
Leonardo-da-Vinci-Weg 2
32760 Detmold

Kontakt: Olga Gardok

fon: +49 5231 7601-40

gardok@detmold.ihk.de

Begriffe im Kontext

Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater, 34f, 34h

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