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Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft

Details

Kinder wirksam schützen

Wirksamer Kinderschutz kann nur gelingen, wenn alle, die Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, ihre Möglichkeiten zu deren Schutz verantwortungsvoll wahrnehmen. Liegen in einem Einzelfall Hinweise vor, dass ein Kind durch körperliche Gewalt, sexuellen Missbrauch oder Vernachlässigung gefährdet sein könnte und reicht das eigene fachliche Wissen nicht mehr aus, um die mögliche Kindeswohlgefährdung fachgerecht einzuschätzen, kann eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend zur Seite stehen.
Dadurch soll die Handlungssicherheit im Kinderschutz gestärkt werden.

"Insoweit erfahrene Fachkräfte" sind Fachkräfte, die aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer langjährigen Tätigkeit in der Jugendhilfe über fundierte Erfahrungen in der Einschätzung von Gefährdungen für das Kindeswohl verfügen. Als örtlich zuständiger öffentlicher Träger der Jugendhilfe müssen wir als Jugendamt des Kreises Lippe entsprechend der Bestimmungen des Bundeskinderschutzgesetzes dafür Sorge tragen, dass eine ausreichende Zahl solcher Fachkräfte zur Verfügung steht.

Bei einer Beratung geht es um die Beurteilung von Anzeichen und um die Frage, ob eine Gefährdung vorliegen könnte oder nicht. Auch die weitere Vorgehensweise kann Inhalt der Beratung sein.
Eine Beratung erfolgt zunächst anonymisiert. Nur wenn wir zur Überzeugung kommen, dass das Kind oder der Jugendliche akut gefährdet ist, benötigen wir die persönlichen Daten, um notwendigen Schutz umgehend sicherzustellen.

Kosten

Fristen

Voraussetzungen

Sie können sich zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung beraten lassen, wenn Sie

  • hauptberuflich oder nebenamtlich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen,

  • Fachkraft der Kinder- und Jugendhilfe bei einem öffentlichen oder freien Träger sind
    oder

  • Berufsgeheimnisträger sind
    (beispielsweise Arzt oder Ärztin, Psychologe oder Psychologin, Sozialarbeiter oder Sozialarbeiterin, Lehrer oder Lehrerin)

Unterlagen

Wir arbeiten faktenbasiert, deshalb sind entsprechende Dokumentationen hilfreich.

Bearbeitungsdauer

Eine Beratung dauert rund 60 - 90 Minuten.

Verfahrensablauf

Wenn Sie bei uns Rat suchen, brauchen wir Ihre Daten: Name, Einrichtung und Kontaktdaten.
Von dem betreffenden Kind geben Sie das Geschlecht und das Alter ohne Geburtsdatum bekannt.

Eine Beratung findet in der Regel telefonisch statt. Damit wir uns genügend Zeit nehmen können, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Unsere Leitfragen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

  1. Welche Umstände möchten Sie mitteilen?

  2. Was genau haben Sie beobachtet oder erlebt?

  3. Seit wann ist Ihnen der Zustand bekannt?

  4. Wie oft haben Sie diese Situation erlebt?

  5. Inwiefern sehen Sie eine Gefährdung für das/ die Kind(er) bzw. den/ die Jugendlichen?

An der Beratung teilnehmen sollten die Personen, die im Kontakt zum Kind stehen.

Die insoweit erfahrene Fachkraft trifft keine Entscheidungen und übernimmt keine Fallverantwortung. Lediglich der Beratungsprozess wird von der insoweit erfahrenen Fachkraft verantwortet.

Weiterführende Informationen

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