Wirksamer Kinderschutz kann nur gelingen, wenn alle, die Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, ihre Möglichkeiten zu deren Schutz verantwortungsvoll wahrnehmen. Liegen in einem Einzelfall Hinweise vor, dass ein Kind durch körperliche Gewalt, sexuellen Missbrauch oder Vernachlässigung gefährdet sein könnte und reicht das eigene fachliche Wissen nicht mehr aus, um die mögliche Kindeswohlgefährdung fachgerecht einzuschätzen, kann eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend zur Seite stehen.
Dadurch soll die Handlungssicherheit im Kinderschutz gestärkt werden.
"Insoweit erfahrene Fachkräfte" sind Fachkräfte, die aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer langjährigen Tätigkeit in der Jugendhilfe über fundierte Erfahrungen in der Einschätzung von Gefährdungen für das Kindeswohl verfügen. Als örtlich zuständiger öffentlicher Träger der Jugendhilfe müssen wir als Jugendamt des Kreises Lippe entsprechend der Bestimmungen des Bundeskinderschutzgesetzes dafür Sorge tragen, dass eine ausreichende Zahl solcher Fachkräfte zur Verfügung steht.
Bei einer Beratung geht es um die Beurteilung von Anzeichen und um die Frage, ob eine Gefährdung vorliegen könnte oder nicht. Auch die weitere Vorgehensweise kann Inhalt der Beratung sein.
Eine Beratung erfolgt zunächst anonymisiert. Nur wenn wir zur Überzeugung kommen, dass das Kind oder der Jugendliche akut gefährdet ist, benötigen wir die persönlichen Daten, um notwendigen Schutz umgehend sicherzustellen.