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Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

Details

Als Tagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) können Sie bis zu 5 Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen betreuen.

In Nordrhein-Westfalen ist es auch möglich, dass sich 2 bis 3 Tagespflegepersonen in einem Verbund, als Großtagespflege zusammenschließen und insgesamt bis zu 9 Kinder betreuen.

Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder

  • länger als 3 Monate gegen Entgelt,
  • außerhalb der Wohnung der Kinder,
  • während eines Teils des Tages und
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten.

Die Erlaubnis können Sie bei Ihrem örtlichen Jugendamt beantragen.

Hinweise

Im Stadtgebiet von Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo ist das dortige Jugendamt zuständig.

Begriffe im Kontext

99071002001000, Betreuung, Einrichtung, Erlaubnis, Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung, Genehmigung, Großtagespflege, Haushalt, Jugendamt, Kind, Kinder, Kinderbetreuung, Kindertagespflege, KTPP, Tagesmutter, Tagesvater, Wohnung

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