Als Tagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) können Sie bis zu 5 Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen betreuen.
In Nordrhein-Westfalen ist es auch möglich, dass sich 2 bis 3 Tagespflegepersonen in einem Verbund, als Großtagespflege zusammenschließen und insgesamt bis zu 9 Kinder betreuen.
Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder
Die Erlaubnis können Sie bei Ihrem örtlichen Jugendamt beantragen.
Im Stadtgebiet von Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo ist das dortige Jugendamt zuständig.