Als Tagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) können Sie bis zu 5 Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen betreuen.
In Nordrhein-Westfalen ist es auch möglich, dass sich 2 bis 3 Tagespflegepersonen in einem Verbund, als Großtagespflege zusammenschließen und insgesamt bis zu 9 Kinder betreuen.
Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder
Die Erlaubnis können Sie bei Ihrem örtlichen Jugendamt beantragen.
Im Stadtgebiet von Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo ist das dortige Jugendamt zuständig.
Gesundheitszeugnis
erweitertes Führungszeugnis
(Belegart "OE", bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage beim Kreis Lippe - FG513.2).
Kurzlebenslauf
Ausbildungsnachweise
Nachweis zum Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern"
Nachweis über Bildungsmaßnahmen
pädagogische Konzeption, insbesondere mit Aussagen zu
Rahmenbedingungen
Familienstruktur
Zielen der pädagogischen Arbeit
Entwicklungsbedingungen der Kinder
Erfahrungs- und Fördermöglichkeiten
Gesundheitserziehung, Ernährung
Tagesablauf
Zielen und Formen der Elternarbeit
Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen
Klären Sie mit dem Jugendamt, welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege stellen, sollten Sie sich im Jugendamt beraten lassen. Sie erfahren dort, welche Voraussetzungen Sie ganz konkret erfüllen und welche Nachweise Sie erbringen müssen.
Sie stellen Ihren Antrag schriftlich beim zuständigen Jugendamt.
Ihre persönliche Eignung wird geprüft.
Die vorhandenen Räumlichkeiten werden in einem Hausbesuch geprüft.
Wenn die Voraussetzung erfüllt sind, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt nimmt Sie in das Verzeichnis der Tagespflegepersonen auf.