Kindertagespflege ist ein Angebot zur Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern. Doch sie kann noch mehr:
Kindertagespflege ist professionell
Alle Kindertagespflegepersonen haben sich für die Tätigkeit qualifiziert.
Kindertagespflege ist flexibel
Es können Randzeiten abgedeckt werden und die Tagespflege kann bei der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder in anderen Räumlichkeiten stattfinden.
Kindertagespflege unterstützt
Durch die Flexibilität wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert. Bei Bedarf auch über das 3. Lebensjahr hinaus, längstens bis zum 14. Geburtstag des Kindes.
Die Kindertagespflege richtet sich besonders an die jüngsten Kinder bis 3 Jahre. Im Mittelpunkt steht eine individuelle Betreuung in kleinen Gruppen von maximal 5 Kindern.
Kinder haben ab dem 1. Geburtstag bis zum 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in Kindertagespflege oder einer Tageseinrichtung. Dieser Anspruch greift bei einer Betreuung bis zu 35 Stunden pro Woche.
Darüber hinaus kann die Betreuung in Kindertagespflege gefördert werden, wenn Erziehungsberechtigte
einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine solche aufnehmen
sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme befinden
eine Schul- oder Hochschulausbildung absolvieren
an Maßnahmen zur Wiedereingliederung in Arbeit teilnehmen
an einem Integrationskurs teilnehmen
Wenn Ihr Kind in Kindertagespflege betreut wird, zahlen Sie einen Kostenbeitrag an das zuständige Jugendamt.
Die Höhe des Beitrags ist abhängig von der Höhe Ihres Familieneinkommens und der Betreuungszeit.
Der Beitrag wird erstattet, wenn bereits ein Geschwisterkind betreut wird – egal ob in Kita oder Tagespflege.
Die Höhe der Kosten ist abhängig von der Höhe Ihres Familieneinkommens und der Betreuungszeit.
Zahlungsweisen:
Überweisung
SEPA-Lastschrift
Die Städte Detmold, Lemgo, Lage und Bad Salzuflen haben eigene Jugendämter. Wenn Sie in einer der genannten Städte wohnen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Stadt-Jugendamt.
Antrag auf Förderung von Kindern in Tagespflege
(schicken wir Ihnen nach einem telefonischen Aufnahmegespräch zu)
Nachweise über das Jahresbruttoeinkommen
(Gehaltsabrechnung Dezember und Einkommensteuerbescheid, eventuell weitere Bescheide)
eventuell SEPA-Mandat
Sie melden Ihren Bedarf beim zuständigen Jugendamt an
Sie erhalten die Kontaktdaten der in Frage kommenden Kindertagespflegepersonen
Sie nehmen Kontakt auf zu diesen auf und entscheiden sich für eine Kindertagespflegeperson
Die Fachberaterin führt ein Informations- und Beratungsgespräch mit Ihnen, und Sie erhalten die Antragsunterlagen
Sie stellen den „Antrag auf Förderung von Kindern in Tagespflege“ beim Jugendamt
Das Jugendamt prüft und bewilligt den Antrag und schickt Ihnen einen Bescheid zu
Nach der Eingewöhnungsphase beginnt die reguläre Betreuung