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Kind bei Kindertagespflegeperson anmelden

Details

Was ist Kindertagespflege?

Kindertagespflege ist ein Angebot zur Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern. Doch sie kann noch mehr:

  • Kindertagespflege ist professionell
    Alle Kindertagespflegepersonen haben sich für die Tätigkeit qualifiziert.

  • Kindertagespflege ist flexibel
    Es können Randzeiten abgedeckt werden und die Tagespflege kann bei der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder in anderen Räumlichkeiten stattfinden.

  • Kindertagespflege unterstützt
    Durch die Flexibilität wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert. Bei Bedarf auch über das 3. Lebensjahr hinaus, längstens bis zum 14. Geburtstag des Kindes.

Die Kindertagespflege richtet sich besonders an die jüngsten Kinder bis 3 Jahre. Im Mittelpunkt steht eine individuelle Betreuung in kleinen Gruppen von maximal 5 Kindern.

Wann wird die Betreuung in Kindertagespflege gefördert?

Kinder haben ab dem 1. Geburtstag bis zum 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in Kindertagespflege oder einer Tageseinrichtung. Dieser Anspruch greift bei einer Betreuung bis zu 35 Stunden pro Woche.

Darüber hinaus kann die Betreuung in Kindertagespflege gefördert werden, wenn Erziehungsberechtigte

  • einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine solche aufnehmen

  • sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme befinden

  • eine Schul- oder Hochschulausbildung absolvieren

  • an Maßnahmen zur Wiedereingliederung in Arbeit teilnehmen

  • an einem Integrationskurs teilnehmen

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Wenn Ihr Kind in Kindertagespflege betreut wird, zahlen Sie einen Kostenbeitrag an das zuständige Jugendamt.

Die Höhe des Beitrags ist abhängig von der Höhe Ihres Familieneinkommens und der Betreuungszeit.

Der Beitrag wird erstattet, wenn bereits ein Geschwisterkind betreut wird – egal ob in Kita oder Tagespflege.

Kosten

Die Höhe der Kosten ist abhängig von der Höhe Ihres Familieneinkommens und der Betreuungszeit.

Zahlungsweisen:

  • Überweisung

  • SEPA-Lastschrift

Hinweise

Die Städte Detmold, Lemgo, Lage und Bad Salzuflen haben eigene Jugendämter. Wenn Sie in einer der genannten Städte wohnen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Stadt-Jugendamt.

Unterlagen

  • Antrag auf Förderung von Kindern in Tagespflege
    (schicken wir Ihnen nach einem telefonischen Aufnahmegespräch zu)

  • Nachweise über das Jahresbruttoeinkommen
    (Gehaltsabrechnung Dezember und Einkommensteuerbescheid, eventuell weitere Bescheide)

  • eventuell SEPA-Mandat

Verfahrensablauf

Der Weg von Ihrem Interesse bis zur Betreuung

  • Sie melden Ihren Bedarf beim zuständigen Jugendamt an

  • Sie erhalten die Kontaktdaten der in Frage kommenden Kindertagespflegepersonen

  • Sie nehmen Kontakt auf zu diesen auf und entscheiden sich für eine Kindertagespflegeperson

  • Die Fachberaterin führt ein Informations- und Beratungsgespräch mit Ihnen, und Sie erhalten die Antragsunterlagen

  • Sie stellen den „Antrag auf Förderung von Kindern in Tagespflege“ beim Jugendamt

  • Das Jugendamt prüft und bewilligt den Antrag und schickt Ihnen einen Bescheid zu

  • Nach der Eingewöhnungsphase beginnt die reguläre Betreuung

Weiterführende Informationen

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