Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
Überweisung
Die Aufnahme der Tätigkeit darf erst nach Erlaubniserteilung erfolgen.
Die für die Tätigkeit verantwortlichen Personen besitzen die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit.
Nachweise über die Sachkunde der verantwortlichen Person sowie ggf. der stellvertretend verantwortlichen Person
Pläne der Räume und Einrichtungen sowie Grundrisse, Lageskizzen
ggf. Nachweise über die Zuverlässigkeit des/der Betriebsinhaber*in durch Vorlage eines Führungszeugnisses
Die Erlaubnis erhalten Sie, wenn
Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
die Voraussetzungen erfüllt sind.