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Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen

Details

Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. 
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

Kosten

Es fallen Kosten an.

Zahlungsweisen:

  • Überweisung

Fristen

Die Aufnahme der Tätigkeit darf erst nach Erlaubniserteilung erfolgen. 

Voraussetzungen

Die für die Tätigkeit verantwortlichen Personen besitzen die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit.

Unterlagen

  1. Nachweise über die Sachkunde der verantwortlichen Person sowie ggf. der stellvertretend verantwortlichen Person

  2. Pläne der Räume und Einrichtungen sowie Grundrisse, Lageskizzen

  3. ggf. Nachweise über die Zuverlässigkeit des/der Betriebsinhaber*in durch Vorlage eines Führungszeugnisses

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis erhalten Sie, wenn

  • Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und

  • die Voraussetzungen erfüllt sind.

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