Die Aufgabe von Berufsbetreuern besteht darin, als gesetzlicher Vertreter die Interessen von Menschen mit psychischen, physischen und sonstigen Einschränkungen wahrzunehmen und sie in den vom Gericht angeordneten Aufgaben zu vertreten. Betreuende müssen dabei das Wohl und die Wünsche der zu betreuenden Person beachten.
Berufsbetreuer arbeiten in selbstständiger Tätigkeit. Dies kann sowohl haupt- als auch nebenberuflich sein. Das Berufsfeld ist abwechslungsreich und krisensicher. Die Vergütung ist gesetzlich geregelt.
Den Umfang Ihrer Tätigkeit als Berufsbetreuer können Sie durch die Anzahl der Betreuungen selbst bestimmen.
Ihre Arbeitszeit können Sie zum großen Teil flexibel einteilen.
Ausgenommen sind feste Termine, die eingehalten werden müssen, wie gerichtliche Anhörungen oder Antragsstellungen bei Ämtern.
Persönliche Kontakte mit den zu betreuenden Menschen und die anfallenden Büroarbeiten können Sie eigenständig planen.
Für Berufsbetreuer gibt es keine formale Ausbildung. Sozialarbeiter und Volljuristen erfüllen die Voraussetzungen bereits durch ihr Studium.
Quereinsteiger müssen einen Sachkundenachweis erbringen und sich - ja nach Vorqualifikation - in ergänzenden Themenbereichen weiterbilden.
Es können Kosten entstehen.
Generelles Anforderungsprofil
Verständnis im Umgang mit Recht und Gesetz sowie strukturierte Arbeitsweise
(insbesondere im Hinblick auf Termine und Fristen und die Führung von Schriftverkehr)
Kommunikations- und Durchsetzungsfähigkeit
Fähigkeit, sich auf unterschiedliche Ansprechpartner einzustellen sowie
professionelle Empathie gegenüber betreuten Menschen
Haben Sie Interesse an der Entwicklung einer beruflichen Perspektive in diesem interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeitsfeld?
Wir beraten Sie gerne - unsere Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnsitz.
Ihr Kontakt zu uns:
Betreuungsbehörde des Kreises Lippe: betreuungsstelle(at)kreis-lippe.de
Betreuungsbehörde der Stadt Detmold: betreuungsstelle(at)detmold.de