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Landschaftsplanung

Details

Die Landschaftsplanung ist die einzige eigenständige, hoheitliche Planung des Kreises. Das gesamte Gebiet des Kreises ist in Form von 14 Landschaftsplänen beplant. In diesen Plänen ist für die Allgemeinheit festgeschrieben, welche naturschutzfachlichen Ziele auf dem Gebiet des Kreises verfolgt und mit welchen Instrumenten sie geschützt werden. Beispielsweise erfolgt die rechtliche Ausweisung von Naturschutzgebieten auf diesem Weg.

Im Landschaftsplan werden die besonders zu schützenden Teile von Natur und Landschaft im öffentlichen Interesse festgesetzt.

Als besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft sind neben Naturschutzgebieten in den Landschaftsplänen des Kreises Lippe weitere Schutzgebietskategorien zu finden:

  • Landschaftsschutzgebiete mit besonderen Festsetzungen

  • Landschaftsschutzgebiete

  • Naturdenkmale

Neben der Abgrenzung der einzelnen Schutzgebiete sind in den Plänen Verbote und Gebote aufgeführt, Nutzungs- und Betretungsrechte definiert und bestimmte Entwicklungsziele und Maßnahmen genannt, die allesamt den Charakter dieses Gebietes bewahren oder verbessern. Ein Landschaftsplan besteht aus Karten, Text, Erläuterungen und enthält:

  • die Darstellung der Entwicklungsziele für die Landschaft,

  • die Festsetzung besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft,

  • die Zweckbestimmung für Brachflächen

  • besondere Festsetzungen für die forstliche Nutzung

  • die Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen

Landschaftspläne sind auch eine Dokumentation der besonderen Schutzwürdigkeit und der Geschichte der jeweiligen Gebiete. Sie stellen also den verschriftlichten und kartografischen Ausdruck der naturschutzfachlichen Gesamtstrategie Lippes dar.

Grundlage der Landschaftsplanung ist eine umfassende Bestandsaufnahme der Bestandteile des Naturhaushaltes (Boden, Klima, Wasser, Pflanzen- und Tierwelt und so weiter) und der tatsächlichen Flächennutzung. Dies erfolgt durch Luftbildauswertung detaillierter Geländeaufnahmen und das Abfragen von Informationen der Wasserwirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft und weiterer. Auch die Ziele und Erfordernisse von Raumordnung und Landesplanung, der Bauleitplanung sowie planerische Festsetzungen anderer Fachplanungen sind zu berücksichtigen.

Begriffe im Kontext

Landschaftspläne

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