Wir sind für Kreisstraßen in Lippe zuständig.
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen geregelt.
Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:
Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese an die Straßenbauverwaltung melden.
Das kann zum Beispiel betreffen:
Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an Verkehrszeichen und sonstigen Verkehrseinrichtungen zuständig ist.
Ausnahmen für die Zuständigkeit:
Bundesautobahnen (BAB) --> Autobahnamt Hamm (https://www.autobahn.de/westfalen/niederlassungssitz-hamm - externer Link)
Bundes- und Landesstraßen --> Landesbetrieb Straßen.NRW (https://www.strassen.nrw.de/de/ - externer Link)
Für die Ortsdurchfahrten im Stadtgebiet Detmold ist in der Regel die Stadt Detmold der zuständige Straßenbaulastträger
Für alle kommunalen Straßen, die keine überörtlichen Straßen (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen) sind, ist die jeweilige Kommune zuständig
Bitte machen Sie folgende Angaben: