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Störungsmeldung Verkehrseinrichtung

Details

Wir sind für Kreisstraßen in Lippe zuständig.

Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen geregelt.

Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

  • Verkehrsschilder
  • Straßenmarkierungen
  • Ampeln

Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

  • rot-weiß gestreifte Schranken
  • Sperrpfosten und Absperrgeländer
  • Parkscheinautomaten

Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese an die Straßenbauverwaltung melden.

Das kann zum Beispiel betreffen:

  • Ampeln
    • Ausfall
    • Taktung fehlerhaft
    • einzelne Lichter defekt
    • Ruftaste defekt
    • Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
    • Ampelmast verdreht oder schief
  • Verkehrsschilder
    • Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
    • Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
    • Verkehrsschild ausgeblichen
    • Mast verdreht oder schief
    • Verkehrsschild zugewachsen
  • defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen

Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.

Kosten

Hinweise

In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an Verkehrszeichen und sonstigen Verkehrseinrichtungen zuständig ist.

Ausnahmen für die Zuständigkeit:

Unterlagen

Bitte machen Sie folgende Angaben:

  • Was ist defekt (Schild, Ampel, Beleuchtung, Fahrbahnmarkierung)?
  • Beschreibung des Schadens
  • Besteht eine Gefährdung durch den Schaden (Schild verdeckt, Fahrbahn blockiert,...)?
  • Genaue Ortsangabe (Stationszeichen, Straße, Hausnummer, markante Punkte)
  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Meldenden (für eventuelle Rückfragen, insbesondere wenn Sie Zeuge einer Beschädigung wurden)
  • Wenn der Schaden durch jemand anderen verursacht wurde:
    sachdienliche Hinweise angeben (zum Beispiel Kfz-Kennzeichen, Name, Beschreibung des Verursachers, Datum/Uhrzeit, Zeugen)
  • Wurde die Polizei benachrichtigt?

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