Wir sind für Kreisstraßen in Lippe zuständig.
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an Verkehrszeichen und sonstigen Verkehrseinrichtungen zuständig ist.
Ausnahmen für die Zuständigkeit:
Bundesautobahnen (BAB) --> Autobahnamt Hamm (https://www.autobahn.de/westfalen/niederlassungssitz-hamm)
Bundes- und Landesstraßen --> Landesbetrieb Straßen.NRW (https://www.strassen.nrw.de/de/)
Für die Ortsdurchfahrten im Stadtgebiet Detmold ist in der Regel die Stadt Detmold der zuständige Straßenbaulastträger
Für alle kommunalen Straßen, die keine überörtlichen Straßen (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen) sind, ist die jeweilige Kommune zuständig