Artenschutz bedeutet die Erhaltung von Arten in ihrem angestammten Lebensraum. Dies ist seit längerem ein weltweites Ziel, was zahlreiche Abkommen, Gesetze und Vorschriften zu diesem Thema dokumentieren. Die einzelnen Regelungen des Artenschutzes richten sich sowohl gegen direkte Gefahren, wie beispielsweise den kommerziellen Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen, wie auch gegen indirekte nachteilige Einwirkungen auf die Lebensräume und Standorte der Arten. Daher hat der Artenschutz auch in Genehmigungsverfahren an Bedeutung gewonnen.
In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht und Schilfbestände zum Schutz von Brutstätten nicht gerodet, abgeschnitten oder zerstört werden.
Um die Pflanzenwelt zu schützen, dürfen Feldraine, Böschungen, nicht bewirtschaftete Flächen sowie Straßen- und Wegränder nicht vernichtet werden. Auch das Aufbringen chemischer Mittel ist auf diesen Flächen nicht zulässig.
Nähere Informationen zu einzelnen Artenschutz-Themen finden Sie in der jeweiligen Dienstleistung
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In einigen Bereichen in Nordrhein-Westfalen sterben viele Feuersalamander an der sogenannten Salamanderpest, einer Pilzerkrankung.
Da die Pilzsporen an Schuhen oder auch an Fahrrad- und Autoreifen haften, können sie in andere Gebiete verschleppt werden und auch dort ein Massensterben verursachen.
Deshalb die Bitte an Wanderer, Spaziergänger und Besucher von Naturschutzgebieten in Lippe:
Lassen Sie Ihre Schuhe oder Reifen vollständig trocknen und entfernen Sie anhaftenden Boden und Laub vor erneuter Benutzung hier oder in anderen Wäldern, Parks oder an Bachläufen und Teichen. Benutzen Sie vor dem Besuch dieser Gebiete zusätzlich Desinfektionsmittel oder begehen Sie Desinfektionsmatten, sofern diese am Eingang zu den Bereichen angeboten werden.
Weitere Informationen zu Amphibienkrankheiten finden Sie hier: LANUV (nrw.de)
Der Artenschutz für in Gefangenschaft gehaltene Tiere und deren Erzeugnisse ist beim Veterinäramt des Kreises Lippe angesiedelt. Dort wird der legale Besitz, die Zucht und der Handel mit artengeschützten Tieren und deren Erzeugnissen überprüft und die erforderlichen Bescheinigungen ausgestellt.