Viele Arbeiten wirken sich auf den öffentlichen Verkehrsraum aus. Das ist beispielsweise bei Straßenbaumaßnahmen der Fall. Aber auch die Nutzung des Bürgersteigs beim Aufstellen eines Gerüsts oder Lagern von Baumaterial fällt hierunter.
Für die Ausführung solcher Arbeiten legen wir fest,
Jeder, der den öffentlichen Verkehrsraum derartig nutzt, muss von uns vor Beginn der Arbeiten eine verkehrsrechtliche Anordnung hierüber einholen.
Diese Anordnung soll zum einen die Sicherheit der Bauarbeiter im Verkehrsraum gewährleisten und zum anderen sicherstellen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.
Sie benötigen eine verkehrsbehördliche Anordnung nicht nur bei einer Fahrbahnvoll- oder -teilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten nur auf Rad- oder Gehwege auswirken.
Vor der Erteilung der Anordnung hören wir auch die Kommune, die Polizei und den Straßenbaulastträger an.
Für Bauarbeiten im Stadtgebiet von Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo sind die dortigen Straßenverkehrsbehörden zuständig.
rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten
Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein und beeinträchtigen den Verkehr nicht unverhältnismäßig.
Sie schränken den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig ein.
Bei Verkehrsraumeinschränkung durch Arbeitsstelle:
Sie haben als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung das Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS 99 oder ZTV-SA 97) inne.
Antrag (siehe Formulare)
Der Antrag kann auch formlos gestellt werden und muss detaillierte Angaben enthalten zu
der Lage des Baufeldes
Art und Dauer der Arbeiten
Umfang der Verkehrsbeeinträchtigungen sowohl während als auch außerhalb der Arbeitszeit (Straßenvoll- oder -teilsperrung, Geh- oder Radwegsperrung etc.)
den Verantwortlichen mit telefonischer Erreichbarkeit
Lageplan oder Stadtplanausschnitt mit markiertem Baufeld
Als Bauunternehmen müssen Sie zusätzlich Verkehrszeichenpläne beifügen (gesondert für "innerhalb der Arbeitszeit" und "außerhalb der Arbeitszeit").
Dazu können entweder modifizierte RSA-Regelpläne verwendet oder besondere Beschilderungspläne erstellt werden.
Insbesondere bei größeren Bauvorhaben kann zur Erläuterung die Beifügung einer Bauablaufbeschreibung notwendig sein
Bei Einsatz von Lichtzeichenanlagen: Signallage- und Signalzeitenpläne
ungefähr 2 Wochen
Anträge und Unterlagen bitte bevorzugt per E-Mail an baumassnahmen(at)kreis-lippe.de senden.