Die untere Immissionsschutzbehörde ist zuständig für die Überwachung von Anlagen mit einer hohen Umweltrelevanz, wie Windenergieanlagen, Tierhaltungsanlagen, Abfallbehandlungsanlagen oder bestimmte Industrieanlagen.
Beim Auftreten von schädlichen Umwelteinwirkungen oder erheblichen Belästigungen, zum Beispiel durch Lärm, Staub, Gerüche, Erschütterungen, Licht, können Sie sich an die Mitarbeitenden der unteren Immissionsschutzbehörde wenden.
Durch die Überwachung von Anlagen soll die Einhaltung der in Rechtsvorschriften und Genehmigungen festgelegten Umweltanforderungen überprüft werden.
Für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die hinsichtlich ihrer Emissionen besonders relevant sind, haben die Anlagenbetreiber Emissionserklärungen abzugeben. Darin legen die Betreiber der Anlagen dar, welche Stoffe von den Anlagen ausgestoßen werden. Die untere Immissionsschutzbehörde hat die ordnungsgemäße Abgabe der Erklärungen sowie die inhaltliche Prüfung sicherzustellen.
Neben anlassbezogenen Überwachungen, zum Beispiel in Folge von Beschwerden, führt der Kreis Lippe medienübergreifende Umweltinspektionen bei Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz durch. Eine Liste der Betriebe, in denen Überprüfungen durchgeführt wurden, ist zum Download verlinkt.
Die Ergebnisprotokolle der Umweltinspektionen senden wir Ihnen auf Anfrage zu. Sie können die Protokolle schriftlich oder per E-Mail anfragen.