Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertkarte

Details

Bodenrichtwerte werden aus den Daten der Kaufpreissammlung abgeleitet.

Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen.

Diese Merkmale können sein:

  • Erschließungszustand,

  • Bodenbeschaffenheit,

  • Art und Maß der baulichen Nutzung oder

  • Zuschnitt / Grundstücksgestaltung.

Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (sogenanntes Bodenrichtwertgrundstück).
In bebauten Gebieten beinhalten die Bodenrichtwerte nur den Wert, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Wenn das zu bewertende Grundstück in den wertbestimmenden Merkmalen vom Typischen abweicht, dann weicht auch sein Verkehrswert vom Bodenrichtwert ab.

Weitere Begriffserklärungen:

Ein Bodenrichtwertgrundstück ist ein unbebautes und fiktives Grundstück, dessen Grundstücksmerkmale weitgehend mit den vorherrschenden grund- und bodenbezogenen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen in der gebildeten Bodenrichtwertzone übereinstimmen. Je Bodenrichtwertzone ist ein Bodenrichtwert anzugeben.

Eine Bodenrichtwertzone besteht aus einem räumlich zusammenhängenden Gebiet. Die Bodenrichtwertzonen sind so abzugrenzen, dass lagebedingte Wertunterschiede zwischen den Grundstücken, für die der Bodenrichtwert gelten soll, und dem Bodenrichtwertgrundstück grundsätzlich nicht mehr als 30 Prozent betragen.

Wertunterschiede, die sich aus nicht mit dem Bodenrichtwertgrundstück übereinstimmenden Grundstücksmerkmalen einzelner Grundstücke ergeben, sind bei der Abgrenzung nicht zu berücksichtigen.

Einzelne Grundstücke oder Grundstücksteile mit einer vom Bodenrichtwertgrundstück abweichenden Art der Nutzung oder Qualität, wie zum Beispiel Grünflächen, Waldflächen, Wasserflächen, Verkehrsflächen und Gemeinbedarfsflächen, können Bestandteil der Bodenrichtwertzone sein; der dort angegebene Bodenrichtwert gilt nicht für diese Grundstücke.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen, die die amtliche Grundstückswertermittlung betreffen. Dies sind etwa Fragen zu Definition, Merkmalen und Ermittlung der Bodenrichtwerte.

Hinweise

Die Grundsteuerreform und Bodenrichtwerte

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 10.04.2018 die für die Grundsteuer geltende Einheitsbewertung für verfassungswidrig befunden und so müssen nun alle bebauten und unbebauten Grundstücke inklusive des Wohnungs- und Teileigentums neu bewertet werden.
Ein Faktor bei der Berechnung des Grundsteuerwertes ist neben der Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete der Bodenrichtwert, der von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte gemäß § 196 Baugesetzbuch ermittelt wird und über das Portal www.boris.nrw.de abgerufen werden kann.
Sollten Differenzen zwischen den Ausweisungen der Bodenrichtwerte und der Nutzung der jeweiligen Flurstücke vorliegen, so wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt. Der Gutachterausschuss ist hier nicht zuständig.

Verwendung von Bodenrichtwerten für die Grundsteuer:

Die Regelungen zur Anwendung der Bodenrichtwerte in Bezug auf die Grundsteuer sind vom Land NRW / Finanzverwaltung NRW festgelegt worden. Bei Fragen zur Grundsteuerreform und zur Verwendung der Bodenrichtwerte im Zusammenhang mit der Grundsteuer sind daher die Finanzämter die zentralen Ansprechpartner.

Die für die jeweilige Lage zutreffende Telefonnummer können Sie auf der Informationsseite des Ministerium der Finanzen (www.finanzverwaltung.nrw.de/grundsteuer/einfach-erklaert-das-grundsteuerportal) nach entsprechender Adresseingabe abrufen .

Zur Information der Steuerpflichtigen wurde außerdem die Plattform grundsteuer-geodaten.nrw.de freigeschaltet. Dort stehen die grundsteuerrelevanten Sachdaten zur Verfügung.

Von den Gutachterausschüssen wurden die Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Entwicklungszustandes und der Nutzungsart übernommen. Diese Angaben beziehen sich nur auf den Bodenrichtwert (und nicht auf das jeweilige Grundstück/ Flurstück).

Insbesondere der Entwicklungszustand und die Nutzungsart des jeweiligen Flurstücks können davon abweichen.

Begriffe im Kontext

99012109023002, Bodenwert, Bodenrichtwertkarte, BRW, Gutachterausschuss, Grundstückswert, Qualitätswert für Böden, Richtwert für Böden, Richtwerte

Feedback zum Serviceportal

Datenschutzhinweis

Sie haben die Auswahl, welche Cookies die Webseite setzt:
„Ich stimme zu" erlaubt notwendige Cookies (für die Nutzung der Webseite erforderlich), funktionale Cookies (erleichtern die Nutzung) und Marketing Cookies (analysieren die Nutzung. Zudem werden Youtube-Videos angezeigt). Siehe auch:

„Ich stimme nicht zu“ deaktiviert die funktionalen und die Marketing Cookies.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzinformationen und im Impressum.