Neben der Gesamtschule und den Berufskollegs bereiten auch die 3 Förderschulen der Sekundarstufe I des Kreises Lippe ihre Schülerinnen und Schüler auf die Berufs- und Arbeitswelt vor und gestalten den Übergang mit. Aufgrund der individuellen Förderbedarfe bedarf es zusätzlich zu den üblichen Angeboten spezifische Konzepte zur Berufsorientierung und -vorbereitung sowie zur Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf.
Im Kreis Lippe gibt es Schulen für unterschiedliche Förderschwerpunkte. Der Eigenbetrieb Schulen (EBS) ist für den Kreis Lippe Träger von sechs kreiseigenen Förderschulen:
Astrid-Lindgren-Schule (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Lemgo)
Schule am Teutoburger Wald (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Horn-Bad Meinberg)
Regenbogenschule (Primarstufe, Dörentrup-Bega) mit Schulstation Grünau (Bad Salzuflen, beide Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung)
Christian-Morgenstern-Schule (Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung, Primarstufe, Detmold)
Fürstin-Pauline-Schule (Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung, Sek. I-Stufe, Detmold)
Irmela-Wendt-Schule (Förderschwerpunkt Sprache, Lage-Pottenhausen)
Wenn bei einer Schülerin oder einem Schüler ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in dem entsprechenden Verfahren (AO-SF-Verfahren) festgestellt wurde, wird sie oder er an einer allgemeinen Schule unterrichtet und sonderpädagogisch gefördert oder besucht eine Förderschule mit dem entsprechenden Förderschwerpunkt, wenn die Eltern die Förderschule wählen. Das AO-SF-Verfahren legt bei Feststellung eines solchen Bedarfs den oder die Förderschwerpunkt(e) fest. In der Folgezeit wird mindestens einmal jährlich überprüft, ob der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung weiterhin besteht.
Falls bei Ihrem Kind eine Lern- oder Entwicklungsstörung festgestellt wird (sonderpädagogischer Förderbedarf), berät die Schulaufsicht Sie, welche Schule für Ihr Kind in Frage kommt. Je nachdem wählen Sie für Ihr Kind das gemeinsame Lernen an einer allgemeinen Schule oder die Beschulung in einer Förderschule.
Förderschulen gibt es in allen 7 Förderschwerpunkten (Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Körperliche und motorische Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen).
Sonderpädagogische Förderung erfolgt entweder zielgleich in den Bildungsgängen der allgemeinen Schule oder zieldifferent in den Bildungsgängen Lernen und Geistige Entwicklung.
Über die Aufnahme an einer Förderschule entscheidet die Schulleitung.