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Entziehung der Fahrerlaubnis

Details

Erweist sich ein Fahrerlaubnisinhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, so ist diesem die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Die Gründe hierfür können vielfältig sein:

  • verkehrsrechtliche Verstöße (Mehrfachtäter-Punktesystem und Probezeit),

  • Betäubungsmittelkonsum,

  • Trunkenheitsdelikte,

  • Erkrankungen oder

  • sonstige Straftaten.

Ein Fahrverbot beinhaltet nur ein ein- bis dreimonatiges Verbot, Kraftfahrzeuge zu führen.
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist grundsätzlich ein dauerhafter Zustand.

Um die Fahrerlaubnis zurück zu erhalten, müssen Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen.

Bitte informieren Sie sich frühzeitig über das Neuerteilungsverfahren.

Möglicherweise können Sie bereits während einer Sperrfrist Schritte zur Neuerteilung ergreifen.

Sie haben Beratungsbedarf ? Sprechen Sie uns an.

Kosten

Es fallen Kosten an.

Zahlungsweisen:

  • Überweisung

Fristen

Bei einer Entziehung ist der Führerschein innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Bescheids abzugeben.

***

Sofern eine gesetzliche Sperre verhängt wurde, ist eine Neuerteilung erst nach Ablauf dieser Frist möglich.

Verfahrensablauf

Beratungs- beziehungsweise Anhörungsgespräch
Falls Ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis droht, können Sie gerne ein persönliches Gespräch mit uns vereinbaren, um die weitere Vorgehensweise abzuklären.

Vor der Entziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde erhält jeder Betroffene die Möglichkeit, sich persönlich zu äußern. 

Abgabe des Führerscheins
Nach Erhalt einer Entziehungsverfügung haben Sie nach Erhalt des Bescheides 3 Tage Zeit, Ihren Führerschein abzugeben.

Falls Sie Ihren Führerschein verloren haben, ist die persönliche Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich (gebührenpflichtig).

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