Erweist sich ein Fahrerlaubnisinhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, so ist diesem die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Die Gründe hierfür können vielfältig sein:
verkehrsrechtliche Verstöße (Mehrfachtäter-Punktesystem und Probezeit),
Betäubungsmittelkonsum,
Trunkenheitsdelikte,
Erkrankungen oder
sonstige Straftaten.
Ein Fahrverbot beinhaltet nur ein ein- bis dreimonatiges Verbot, Kraftfahrzeuge zu führen.
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist grundsätzlich ein dauerhafter Zustand.
Um die Fahrerlaubnis zurück zu erhalten, müssen Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen.
Bitte informieren Sie sich frühzeitig über das Neuerteilungsverfahren.
Möglicherweise können Sie bereits während einer Sperrfrist Schritte zur Neuerteilung ergreifen.
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