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Verkehrswertgutachten in Auftrag geben

Details

Der Verkehrswert ist als ein Marktwert definiert, der zum Zeitpunkt seiner Ermittlung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Der Verkehrswert kann vom Gutachterausschuss ermittelt werden für

  • bebaute und unbebaute Grundstücke (inkl. Eigentumswohnungen),
  • Rechte an Grundstücken und
  • die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile.

In dem Verkehrswertgutachten wird der Wert einer Immobilie festgestellt. Das kann der aktuelle Wert sein oder auch der Wert zu einem Datum in der Vergangenheit.

Sie können eine Verkehrswertermittlung aus verschiedenen Anlässen beantragen.
Oft wird beispielsweise der Verkehrswert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks oder eines Rechts am Grundstück benötigt

  • im Rahmen von Kaufverhandlungen,
  • bei Erbauseinandersetzungen oder
  • bei Scheidungen.

Begriffe im Kontext

99012015037000, gemeiner Wert, Grundstück, Grundstückswert, Gutachten, Gutachterausschuss, Immobilien, Immobilienwert, Kaufpreis, Marktwert, Marktwert (Immobilie), Sachverständige, Verkehrswert, Verkehrswertermittlung, Verkehrswertgutachten

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