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Fahreignung, Auflagen und Eignungsüberprüfung

Details

Wenn Zweifel an der Kraftfahreignung eines Führerscheininhabers oder Fahrerlaubnisbewerbers entstehen, wird überprüft, ob derjenige zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist.

Die Gründe für eine Eignungsüberprüfung können vielfältig sein.
Eine Eignungsüberprüfung kann beispielsweise erfolgen bei Hinweisen auf

  • Straftaten / Verstöße im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr

  • Straftaten mit Anzeichen für erhöhtes Aggressionspotenzial

  • Alkoholabhängigkeit /-missbrauch oder Betäubungsmittelkonsum

  • Krankheiten und Behinderungen

  • erhebliche Auffälligkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnisprüfung

Im Rahmen der Eignungsüberprüfung kann angeordnet werden, dass ärztliche Gutachten oder medizinisch-psychologische Gutachten vorzulegen sind.

Körperliche oder geistige Mängel können eignungsausschließend oder eignungseinschränkend sein. Im Fall von Erkrankungen und Behinderungen ist es möglicherweise nötig, durch eine Fahrprobe zu überprüfen, ob technische Umbauten am Fahrzeug durchgeführt werden müssen. Es können entsprechende Auflagen zu der Fahrerlaubnis festgelegt werden.

Die Fallkonstellationen im Rahmen der Eignungsüberprüfung sind sehr individuell. Bei Rückfragen sprechen Sie uns gerne an.

Kosten

Es fallen Kosten an.

Zahlungsweisen:

  • Überweisung

Fristen

Abgabefristen:

Bei Entziehung ist der Führerschein innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Bescheids abzugeben.

Ansonsten individuell gesetzte Fristen.

Voraussetzungen

Die Fahrerlaubnis wird entzogen, wenn sich deren Inhaber als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.
Ungeeignet ist jemand, wenn Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5, oder 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vorliegen und dadurch das Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist.

Falls der Inhaber einer Fahrerlaubnis noch bedingt geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, kann die Fahrerlaubnis eingeschränkt oder mit entsprechenden Auflagen versehen werden.

Bearbeitungsdauer

ungefähr 2-3 Wochen

Verfahrensablauf

Werden uns Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kraftfahreignung begründen (beispielsweise durch Hinweise der Polizei oder der Staatsanwaltschaft), leiten wir eine entsprechende Überprüfung dieser ein. Wir schreiben Sie an und fordern beispielsweise ärztliche Atteste an oder ordnen die Begutachtung der Kraftfahreignung an.

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