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Ombudsperson nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW

Details

Die Ombudsperson ist eine unparteiische und unabhängige Ansprechperson für Angehörige und Nutzende von Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Diese Aufgabe wird ehrenamtlich wahrgenommen.

Die Ombudsperson vermittelt bei Konflikten und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Nutzenden und deren Angehörigen sowie den Einrichtungen. Ihr Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten und Probleme schnell und unbürokratisch zu lösen.

Sie können die Ombudsperson beispielsweise zu folgenden Themen ansprechen:

  • Art und Weise der Pflege, Betreuung und der medizinischen Versorgung,

  • Gestaltung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft,

  • Sicherung der Selbstbestimmungsrechte und der Gleichbehandlung,

  • Mitspracherecht bei der Gestaltung des Individualbereichs,

  • Mitspracherecht bei der Belegung im Zwei-Bett-Zimmer,

  • Gewährleistung sonstiger Informations-, Mitbestimmungs-, Mitsprache- und Beratungsrechte,

  • Vertragsangelegenheiten,

  • Verwaltung und Abrechnung der Barbeträge,

  • Verlust von Wertgegenständen,

  • hauswirtschaftliche Versorgung (Wäsche, Reinigung etc.),

  • Verpflegung, Menüplan.


Die Ombudsperson stellt eine niedrigschwellige Hilfe für die Betroffenen dar und agiert auf deren Anfrage beziehungsweise bei Beauftragung unabhängig und fachlich nicht weisungsgebunden. Sie arbeitet vertrauensvoll mit der WTG-Behörde (Heimaufsicht) zusammen, ist dieser oder den Einrichtungen gegenüber jedoch nicht weisungsbefugt.

Informationen in Leichter Sprache finden Sie hier.

Nach Ablauf eines Kalenderjahres berichtet die Ombudsperson der WTG-Behörde zur besseren Abstimmung über ihre Tätigkeit.

Mehr über die WTG-Behörde finden Sie in der Leistung Heimaufsicht.

Kosten

Fristen

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