Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Amtsvormundschaft des Jugendamts

Details

Die Anordnung einer Vormundschaft wird erforderlich, wenn die Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben können, weil sie verstorben sind oder ihnen das Sorgerecht entzogen wurde.
Die Vormundschaft wird nur für Minderjährige errichtet. Neben ehrenamtlichen Vormündern gibt es auch den Amtsvormund. Dies ist in der Regel das Jugendamt.

Zuständig für die Errichtung der ehrenamtlichen Vormundschaft und die Unterstützung und Beaufsichtigung der Vormünder ist das Familiengericht.

Gesetzliche Amtsvormundschaften
Mit der Geburt eines Kindes einer minderjährigen ledigen Mutter wird das Jugendamt kraft Gesetzes Vormund. Eine wesentliche Aufgabe liegt in der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs des Kindes. Der Mutter steht die Personensorge für das Kind neben dem Amtsvormund zu. Sie ist jedoch nicht zur Vertretung des Kindes berechtigt, bei Meinungsverschiedenheiten geht ihre Meinung allerdings der des Vormundes vor.

Die gesetzliche Amtsvormundschaft endet mit der Volljährigkeit der Mutter oder bei Begründung der gemeinsamen Sorge mit dem volljährigen Vater.

Eine Amtsvormundschaft tritt zudem ein, wenn die Sorgeberechtigten ihr Kind zur Adoption freigeben, so dass ihre elterliche Sorge ruht.

Vormundschaften
Ein Amtsvormund ist ein rechtlicher Vertreter des Kindes, der an die Stelle der Eltern tritt und grundsätzlich vom Familiengericht bestellt wird. Der Vormund ist gesetzlicher Vertreter des Minderjährigen in allen Angelegenheiten. Er hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Minderjährigen zu sorgen.

Ein Vormund wird damit beauftragt, anstelle der Eltern alle wichtigen Dinge für das Kind zu regeln und zu entscheiden. Er muss für die Person und das Vermögen des Kindes oder Jugendlichen ( hier auch Mündel genannt) sorgen (vgl. § 1793 BGB). Der Amtsvormund ist ausschließlich dem Wohl des Mündels verpflichtet und muss dazu die Lebenssituationen, Interessen und Bedürfnisse von ihm kennen

Pflegschaften
Das Familiengericht kann auch einen Amtspfleger bestellen. Die Aufgaben des Pflegers umfassen einzelne Entscheidungsbereiche, die Eltern aus den unterschiedlichsten Gründen nicht wahrnehmen können. Eine Pflegschaft kann Teile der elterlichen Sorge beinhalten, vor allem

  • die Personensorge,

  • die Vermögenssorge,

  • die Gesundheitsfürsorge,

  • das Aufenthaltsbestimmungsrecht und

  • weitere für die Entwicklung des minderjährigen Kindes oder Jugendlichen relevante Entscheidungen.

Begriffe im Kontext

99126011000000, Amtsvormünder, Amtsvormundschaften

Feedback zum Serviceportal

Datenschutzhinweis

Sie haben die Auswahl, welche Cookies die Webseite setzt:
„Ich stimme zu" erlaubt notwendige Cookies (für die Nutzung der Webseite erforderlich), funktionale Cookies (erleichtern die Nutzung) und Marketing Cookies (analysieren die Nutzung. Zudem werden Youtube-Videos angezeigt). Siehe auch:

„Ich stimme nicht zu“ deaktiviert die funktionalen und die Marketing Cookies.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzinformationen und im Impressum.