Um Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse C, CE, C1 oder C1E. Für Busse oder Fahrzeugkombinationen aus einem Bus und einem Anhänger brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse D, DE, D1 oder D1E.
Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts beantragen. Erweiterung der Fahrerlaubnis um die C-Klassen und D-Klassen werden auf 5 Jahre befristet erteilt. Eine Verlängerung müssen Sie jeweils vor Ablauf der Frist beantragen.
Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, verschiedene Lkw und Busse oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw oder Bus und einem Anhänger zu führen.
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
Debitkarte
Kreditkarte
Der Führerschein ist jeweils 5 Jahre gültig
Allgemeine Voraussetzungen
Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
Sie haben eine Fahrerlaubnis mit der jeweils vorausgesetzten Klasse.
Sie haben das Mindestalter für die jeweilige Klasse bei der Erteilung der Fahrerlaubnis erreicht.
Sie können Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
Sie sind geeignet, einen Lkw oder Bus zu führen.
Sie haben die in der beantragten Klasse erforderliche theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung zum Führen eines Lkw oder Busses erfolgreich absolviert.
Klassen und spezielle Voraussetzungen
Fahrerlaubnis Klasse C:
Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht
vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B
Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren
Fahrerlaubnis Klasse CE:
Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtgewicht
vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C
Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren
Fahrerlaubnis Klasse C1:
leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5 t und 7,5 t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht
vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre
Fahrerlaubnis Klasse C1E:
leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5 t und 7,5 t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtgewicht, maximal so schwer wie das Leergewicht des Zugfahrzeugs
maximales Gesamtgewicht der Kombination von 12t
vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C1
Mindestalter: 18 Jahre
Fahrerlaubnis Klasse D:
Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer der fahrenden Person
Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht
vorausgesetzte Fahrerlaubnis: B
Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Fahrerlaubnis Klasse DE:
Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer der fahrenden Person
Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtgewicht
vorausgesetzte Fahrerlaubnis: D
Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Fahrerlaubnis Klasse D1:
Kraftfahrzeuge zur Beförderung von maximal 16 Personen außer der fahrenden Person
maximale Gesamtlänge: 8m
Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht
vorausgesetzte Fahrerlaubnis: B
Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Fahrerlaubnis Klasse D1E:
Kraftfahrzeuge zur Beförderung von maximal 16 Personen außer der fahrenden Person
maximale Gesamtlänge: 8m
Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht
vorausgesetzte Fahrerlaubnis: D1
Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
1 aktuelles biometrisches Passbild
Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
aktueller Führerschein
Prüfbescheinigung
Bitte beachten Sie:
Für die Antragstellung ist keine persönliche Vorsprache bei uns erforderlich - Sie müssen also keinen Termin buchen.
Ihr endgültiger Führerschein wird nach Ausstellung direkt an die Meldeanschrift geschickt. Die Zustellung erfolgt als Einwurf-Einschreiben.