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Führerschein erweitern (Lkw / Bus)

Details

Um Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse C, CE, C1 oder C1E. Für Busse oder Fahrzeugkombinationen aus einem Bus und einem Anhänger brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse D, DE, D1 oder D1E.

Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts beantragen. Erweiterung der Fahrerlaubnis um die C-Klassen und D-Klassen werden auf 5 Jahre befristet erteilt. Eine Verlängerung müssen Sie jeweils vor Ablauf der Frist beantragen.

Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, verschiedene Lkw und Busse oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw oder Bus und einem Anhänger zu führen.

Kosten

Es fallen Kosten an.

Zahlungsweisen:

  • Debitkarte

  • Kreditkarte

Fristen

Der Führerschein ist jeweils 5 Jahre gültig

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.

  • Sie haben eine Fahrerlaubnis mit der jeweils vorausgesetzten Klasse.

  • Sie haben das Mindestalter für die jeweilige Klasse bei der Erteilung der Fahrerlaubnis erreicht.

  • Sie können Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

  • Sie sind geeignet, einen Lkw oder Bus zu führen.

  • Sie haben die in der beantragten Klasse erforderliche theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung zum Führen eines Lkw oder Busses erfolgreich absolviert.

Klassen und spezielle Voraussetzungen

Fahrerlaubnis Klasse C:

  • Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz

  • Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht

  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B

  • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren

Fahrerlaubnis Klasse CE:

  • Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz

  • Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtgewicht

  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C

  • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren

Fahrerlaubnis Klasse C1:

  • leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5 t und 7,5 t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz

  • Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht

  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B

  • Mindestalter: 18 Jahre

Fahrerlaubnis Klasse C1E:

  • leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5 t und 7,5 t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz

  • Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtgewicht, maximal so schwer wie das Leergewicht des Zugfahrzeugs

  • maximales Gesamtgewicht der Kombination von 12t

  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C1

  • Mindestalter: 18 Jahre

Fahrerlaubnis Klasse D:

  • Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer der fahrenden Person

  • Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht

  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: B

  • Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Fahrerlaubnis Klasse DE:

  • Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer der fahrenden Person

  • Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtgewicht

  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: D

  • Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Fahrerlaubnis Klasse D1:

  • Kraftfahrzeuge zur Beförderung von maximal 16 Personen außer der fahrenden Person

  • maximale Gesamtlänge: 8m

  • Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht

  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: B

  • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Fahrerlaubnis Klasse D1E:

  • Kraftfahrzeuge zur Beförderung von maximal 16 Personen außer der fahrenden Person

  • maximale Gesamtlänge: 8m

  • Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht

  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: D1

  • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung

  • 1 aktuelles biometrisches Passbild

  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

  • aktueller Führerschein

  • Prüfbescheinigung

Verfahrensablauf

Bitte beachten Sie:
Für die Antragstellung ist keine persönliche Vorsprache bei uns erforderlich - Sie müssen also keinen Termin buchen.

Ihr endgültiger Führerschein wird nach Ausstellung direkt an die Meldeanschrift geschickt. Die Zustellung erfolgt als Einwurf-Einschreiben.

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