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Ausnahmegenehmigung Durchfahrtsverbot

Details

Für manche Straßen besteht ein Durchfahrtsverbot. Im Verkehrszeichenkatalog sind einige dieser Verbotszeichen zu finden. Sie sind Teil der sogenannten Vorschriftszeichen. Die Schilder sind rund, haben einen roten Rand und eine weiße Innenfläche.
Das Verbotszeichen 250 beispielsweise verbietet die Durchfahrt für alle Fahrzeuge. Es gilt für Pkw und Lkw, aber auch Motorräder und Fahrräder sind von dem Verbot umfasst. Wer zu Fuß unterwegs ist, darf den gesperrten Bereich jedoch passieren und dabei auch ein Fahrrad oder Motorrad schieben.
Daneben gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, einzelne Straßen oder Verkehrsbereiche für bestimmte Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Auf der weißen Innenfläche werden dann Symbole eingefügt.

Ebenfalls ist es möglich, das Durchfahrtsverbot mit Zusatzzeichen weiter einzugrenzen oder aber Ausnahmen zuzulassen. Das Zeichen 253 etwa wird oft mit dem Zusatzzeichen "Durchgangsverkehr" und "7,5t" angebracht. Das Verbot ist dann auf den Durchgangsverkehr mit Nutzfahrzeugen einschließlich ihrer Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 Tonnen beschränkt. Mit dem Zusatzzeichen "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" beim Zeichen 260 dürfen landwirtschaftliche Fahrzeuge durchfahren.

In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für ein Durchfahrtsverbot zu erhalten.

Kosten

Es fallen Kosten an

Zahlungsweisen:

  • Überweisung

Fristen

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung bitte schriftlich. Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Ausnahmegenehmigung zusammen mit dem Gebührenbescheid übersandt.

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