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Prüfbescheinigung, bestandene Prüfung

Details

Nachdem Sie die Prüfung bestanden und die entsprechende Prüfbescheinigung erhalten haben, können Sie *nach Terminvereinbarung* einen vorläufigen Führerschein / Kartenführerschein erhalten.

Wenn Sie nur mit einer Prüfbescheinigung fahren, gilt dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Hinweise zu den Schlüsselzahlen 197 und 78 (Schaltgetriebe / Automatikgetriebe)

Schlüsselzahl 197

Diese Schlüsselzahl wird eingetragen, wenn Sie 10 Fahrstunden à 45 Minuten in einem Schaltwagen und anschließend darin eine 15 minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer absolviert haben. Damit dürfen Sie sowohl einen Schalt- als auch einen Automatikwagen fahren.

Schlüsselzahl 78

Diese Schlüsselzahl beschränkt die Fahrberechtigung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe. Einen Schaltwagen dürfen Sie damit nicht fahren.

Verwandte Leistungen:

Kosten

Prüfbescheinigung (ohne weitere Eintragungen): 8,70 - 10,00 EUR

Prüfbescheinigung mit Änderung: 43,70 EUR
(z.B. nachträgliche Eintragung B 78/B 197)

Bei einer Expressbestellung fallen Mehrkosten an.

Zahlungsweisen:

  • Debitkarte

  • Kreditkarte

Fristen

Eine Prüfbescheinigung ist 2 Jahre ab dem Tag der Ausstellung gültig. Danach hat die gesamte Prüfung keine Gültigkeit mehr.

Voraussetzungen

Neben der bestandenen Prüfung ist es für die Ausgabe des Kartenführerscheins erforderlich, dass Sie bei der Aushändigung bereits 18 Jahre alt sind beziehungsweise das jeweilige Mindestalter erreicht haben.

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Prüfbescheinigung

  • eventuell bisheriger (vorläufiger) Führerschein

 Eine Abholung ist auch durch eine bevollmächtige Person möglich. Es werden dann folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:

  • formlose Vollmacht

  • Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers (eine Kopie ist ausreichend)

  • Personalausweis des Vollmachtnehmers (im Original)

Bearbeitungsdauer

Die Zusendung des Führerscheins dauert ab der Beantragung ungefähr 2-3 Wochen.

Verfahrensablauf

***Terminvereinbarung erforderlich .- hier geht es direkt zur Terminvereinbarung: Prüfbescheinigung, bestandene Prüfung***

Ihr endgültiger Führerschein wird nach Ausstellung direkt an die Meldeanschrift geschickt. Die Zustellung erfolgt als Einwurf-Einschreiben.

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