Im Gegensatz zur Fach- und Sonderaufsicht (zum Beispiel Schulaufsicht) wird die Kommunalaufsicht als allgemeine Rechtsaufsicht ausgeübt und ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig. Um ihrer Schutzfunktion gerecht zu werden und um Rechtsfehler zu vermeiden, ist ein Schwerpunkt der Tätigkeiten die vorbeugende Beratung der kreisangehörigen Kommunen.
Die Kommunalaufsicht
wird als unterste staatliche Verwaltungsbehörde für das Land Nordrhein-Westfalen tätig
ist Teil der Staatsaufsicht über die Selbstverwaltungsaufgaben der Städte und Gemeinden
überwacht die Gesetzmäßigkeit des Handelns der Kommunen bei der Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben
verfügt über ein umfassendes Unterrichtungs- und Prüfungsrecht über alle Vorgänge
kann ein Beanstandungs- und Aufhebungsrecht ausüben.