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Kommunalaufsicht

Details

Im Gegensatz zur Fach- und Sonderaufsicht (zum Beispiel Schulaufsicht) wird die Kommunalaufsicht als allgemeine Rechtsaufsicht ausgeübt und ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig. Um ihrer Schutzfunktion gerecht zu werden und um Rechtsfehler zu vermeiden, ist ein Schwerpunkt der Tätigkeiten die vorbeugende Beratung der kreisangehörigen Kommunen.
Die Kommunalaufsicht

  • wird als unterste staatliche Verwaltungsbehörde für das Land Nordrhein-Westfalen tätig

  • ist Teil der Staatsaufsicht über die Selbstverwaltungsaufgaben der Städte und Gemeinden

  • überwacht die Gesetzmäßigkeit des Handelns der Kommunen bei der Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben

  • verfügt über ein umfassendes Unterrichtungs- und Prüfungsrecht über alle Vorgänge

  • kann ein Beanstandungs- und Aufhebungsrecht ausüben.

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