Neben unserem gesetzlichen Prüfauftrag prüfen wir auch, ob und welche Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung umgesetzt wurden.
Das Korruptionsbekämpfungsgesetz verpflichtet auch den Kreis Lippe zu bestimmten Vorbeugemaßnahmen der Korruptionsbekämpfung. Hierzu gehören unter anderem die Festlegung von korruptionsgefährdeten Bereichen, das 4-Augen-Prinzip, die Stellenrotation und vieles mehr.
Wir nehmen hierbei koordinierende Aufgaben wahr und beraten intern über Möglichkeiten zur Korruptionsprävention und Aufdeckung von Verfehlungen.
Der Kreis Lippe hat eine Antikorruptionsbeauftragte bestellt. Die Beauftragte ist in der Kreisverwaltung Ansprechperson für den Bereich der Korruptionsprävention.
Sie wirkt an der Umsetzung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen mit.