Die Rechnungsprüfung ist Kontrollinstrument des Kreistages und diesem unmittelbar verantwortlich und in ihrer sachlichen Tätigkeit unterstellt. Sie ist bei Erfüllung ihrer Prüfungsaufgaben unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.
Wir prüfen und beraten Dienststellen der Kreisverwaltung:
Prüfung von Jahresabschlüssen einschließlich der Anhänge und Lageberichte,
Prüfung, ob bei den Einnahmen und Ausgaben nach den Vorschriften verfahren wird,
Prüfung von DV-Programmen im Rahmen der Finanzbuchhaltung,
wirtschaftliches und zweckmäßiges Handeln der Verwaltung,
Prüfung der Beteiligung des Kreises bei Gesellschaften oder Vereinigungen des privaten Rechts,
Prüfung der Vergabe von Bau- und Lieferaufträgen,
Prüfung der Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems,
Prüfung von anderen Kommunen und privaten Einrichtungen gemäß Auftrag des Kreistags.
Seit dem 01.01.2012 nehmen wir auch die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Lage wahr.