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Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Details

Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung. Jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches oder durch Schenkung, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, wird dem Gutachterausschuss von der beurkundenden Stelle in Abschrift übersandt.
Die Verträge werden durch die Geschäftsstelle unter Beachtung des Datenschutzes ausgewertet.
Die Kaufpreissammlung wird um notwendige beschreibende preis- bzw. wertrelevante Daten ergänzt, so dass der Gutachterausschuss einen bestmöglichen Einblick in den Grundstücksmarkt erhält.
Die Kaufpreissammlung ist die Grundlage für alle Tätigkeiten des Gutachterausschusses.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und der Empfänger der Daten die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zusichert. Sachverständige haben in der Regel ein berechtigtes Interesse.
Die Abgabe von Auskünften und Auswertungen aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form ist ohne Darlegung eines berechtigten Interesses zulässig.

Begriffe im Kontext

99012120001000, Kaufpreis, Kaufpreisauskunft, Preissammlung, Sammlung, Wertauskunft

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