Die kommunale Bauleitplanung dient der konkreten planerischen Vorbereitung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in den Städten und Gemeinden. Dabei müssen untereinander abzuwägende öffentliche Belange beachtet werden, wie zum Beispiel der Umweltschutz oder die Schaffung von Wohnraum. Die Städte und Gemeinden sind in ihrer kommunalen Entwicklungs- und Bauleitplanung an die Vorgaben der Regionalplanung gebunden.
In Fragen der kommunalen Entwicklungsplanung, der kommunalen Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) und des allgemeinen Städtebaus bieten wir den Kommunen unsere Beratung an.
Auch im Rahmen der Bauleitplanung der Städte und Gemeinden ist der Kreis Lippe ein Träger öffentlicher Belange und wird im Aufstellungsverfahren beteiligt. Fachbehördliche Zuständigkeiten liegen beim Kreis Lippe, hier unter anderem in den Bereichen Städtebau, Natur- und Landschaft, Wasser- und Abfallwirtschaft sowie Immissionsschutz. In der hausinternen Planungskonferenz werden unter der Federführung des Bereichs Planung alle fachbehördlichen Stellungnahmen zur Gesamtstellungnahme des Kreises Lippe gebündelt. Sinngemäß gilt dies auch für Planungen Dritter (Bundes- und Landesstraßenplanungen, Schutzgebietsausweisungen und weitere).