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Verfahrenslotsen für junge Menschen mit einer (drohenden) Behinderung

Details

Hilfe beim Antrag auf Eingliederungshilfe

Unsere Verfahrenslotsen helfen Ihnen mit Ihrem Antrag auf Eingliederungshilfe.

Lesen Sie hier in Einfacher Sprache:

Was ist Eingliederungshilfe?

Eingliederungshilfe ist Hilfe

  • für Menschen mit einer Behinderung,

  • für Menschen mit einer drohenden Behinderung.
    Drohende Behinderung bedeutet zum Beispiel:
    Ein Mensch ist krank.
    Durch die Krankheit bekommt der Mensch später vielleicht eine Behinderung.

Hier geht es um Eingliederungshilfe für junge Menschen:

  • Kinder,

  • Jugendliche,

  • junge Erwachsene bis 27 Jahre.

Es gibt viele verschiedene Hilfen.
Jeder junge Mensch soll genau die Hilfe bekommen, die er braucht.

Verschiedene Ämter sind für die verschiedenen Hilfen zuständig.


Vielleicht sind Sie unsicher:

  • Welche Hilfe ist die richtige für Sie?

  • Wo bekommen Sie die Formulare für den Antrag auf die Hilfe?

  • Wie füllen Sie die Formulare aus?

Die Verfahrenslotsen können Ihnen helfen.

Was machen die Verfahrenslotsen?

Die Verfahrenslotsen

  • kennen sich gut in der Eingliederungshilfe aus,

  • beraten Sie zu den verschiedenen Hilfen,

  • helfen Ihnen mit den Formularen,

  • helfen bei Problemen.

Sie entscheiden selbst:

  • Welche Hilfen möchten Sie beantragen?

  • Für wie lange möchten Sie die Hilfen beantragen?

Beispiel:
Ihr Kind kann ohne Hilfe nicht in die Schule gehen.
Ihr Kind soll deshalb eine Schulbegleitung bekommen.
Ein Verfahrenslotse kann Ihnen sagen:

  • Wo bekommen Sie die Formulare für den Antrag?

  • Wie füllen Sie die Formulare aus?

  • Wo geben Sie die Formulare ab?

  • Wie geht es danach weiter?

Wichtig:
Die Verfahrenslotsen sind keine Anwälte.
Sie bieten keine rechtliche Beratung.
Sie begleiten Sie nicht zu Terminen beim Gericht.

Beispiel:
Das Amt lehnt Ihren Antrag ab.
Die Verfahrenslotsen können Ihnen sagen:

·         Bis wann können Sie einen Widerspruch schreiben?

·         Wie schreiben Sie einen Widerspruch?

·         Wo geben Sie den Widerspruch ab?

Vielleich lehnt das Amt auch Ihren Widerspruch ab.
Die Verfahrenslotsen haben
keinen Einfluss darauf.
Sie möchten vor Gericht gehen?
Dann brauchen Sie einen Anwalt oder eine Anwältin.

Wer kann Hilfe von den Verfahrenslotsen bekommen?

Die Verfahrenslotsen helfen zum Beispiel

  • Familien oder Sorgeberechtigten von Kindern mit einer Behinderung,

  • Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung,

  • jungen Erwachsenen mit einer Behinderung,

  • Mitarbeitenden von Beratungsstellen.

Die Hilfe ist für Menschen aus diesen Orten im Kreis Lippe:
Augustdorf, Bad Salzuflen, Barntrup, Blomberg, Dörentrup,
Extertal, Horn-Bad Meinberg, Kalletal, Lage, Lemgo, Leopoldshöhe,
Lügde, Oerlinghausen, Schieder-Schwalenberg, Schlangen.

Die Stadt Detmold hat eigene Verfahrenslotsen.

Wie finden Sie einen Verfahrenslotsen?

Ihre Ansprech-Person finden Sie bei Mitarbeitende

Weitere Informationen

Möchten Sie mehr zum Thema lesen?
Auf der Internetseite Verfahrenslotse digital
finden Sie weitere Informationen zu:

  • Verfahrenslotsen,

  • Eingliederungshilfe,

  • Leistungsberechtigte,

  • Leistungen der Eingliederungshilfe,

  • Verfahren,

  • Zuständigkeit,

  • weitere Hilfen.

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