Bei einer Teilungsvermessung werden innerhalb bestehender Grundstücke neue Grenzen gebildet, so dass neue Grundstücke entstehen (beispielsweise Bauplätze).
In der Regel ist eine Teilungsvermessung genehmigungspflichtig (siehe Leistung Genehmigung einer Grundstücksteilung). Die Vermessung wird erst durchgeführt, wenn die Genehmigung zur Grundstücksteilung oder ein Negativzeugnis vorliegt.
Eine Sonderung ist ein Unterfall einer Teilungsvermessung, bei der auf die örtliche Untersuchung der bestehenden Grenzen verzichtet wird. Sie ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Außerdem kann bei einer Sonderung die neue Grenze nur geradlinig zwischen 2 bereits im Kataster vorhandenen Grenzpunkten gezogen werden.
Durch eine Teilungsvermessung wird kein Anrecht auf eine Baugenehmigung erworben. Wir empfehlen Ihnen, vor einer Teilungsvermessung zu klären, ob das zu vermessende Grundstück im beabsichtigten Umfang bebaut werden darf.
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
Bei bebauten Grundstücken ist eine vorherige Teilungsgenehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde erforderlich. In diesen Fällen muss ein Lageplan vorgelegt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Lageplan zur Teilungsgenehmigung nur vom Katasteramt oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) angefertigt werden.