Bei einer Teilungsvermessung werden innerhalb bestehender Grundstücke neue Grenzen gebildet, so dass neue Grundstücke entstehen (beispielsweise Bauplätze).
Eine Sonderung ist ein Unterfall einer Teilungsvermessung, bei der auf die örtliche Untersuchung der bestehenden Grenzen verzichtet wird. Sie ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Außerdem kann bei einer Sonderung die neue Grenze nur geradlinig zwischen 2 bereits im Kataster vorhandenen Grenzpunkten gezogen werden.