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Halteverbotszone einrichten für Umzug

Details

  • Für das Beladen und Entladen beim Umzug kann nach Genehmigung eine temporäre Halteverbotszone eingerichtet werden

  • Ohne Genehmigung dürfen keine Parkplätze reserviert werden

  • Die Halteverbotsschilder müssen etwa 4 Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden

  • Online-Antrag: https://service.wirtschaft.nrw

Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Halteverbotszone beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Beladen und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.

Ohne eine vorherige Genehmigung dürfen Sie an öffentlichen Straßen keine Parkplätze eigenmächtig reservieren, beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen.

Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

Wenn für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot gilt, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen.

In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot dürfen Sie dagegen beladen und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

Kosten

Es fallen Kosten an.

Zahlungsweisen:

  • Überweisung

Hinweise

Wenn sich der Antrag auf eine Halteverbotszone auf das Gebiet der Stadt Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo bezieht, dann richten Sie Ihren Antrag bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.

Fristen

Sie müssen die Halteverbotsschilder mindestens 4 Tage vor dem Umzugstermin aufstellen.

Voraussetzungen

Unterlagen

Bearbeitungsdauer

ungefähr 3 Wochen

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich per formlosen Antrag stellen.

  • Der Antrag wird von der zuständigen Behörde überprüft.

  • Bei positiven Ergebnis erhalten Sie eine Genehmigung sowie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder von der zuständigen Behörde.

Wichtig für die Beantragung sind folgende Angaben

  • der Ort

  • der Zeitraum

  • die Länge in Metern

  • die Länge ist abhängig vom genutzten Fahrzeug

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