Sie erhalten den Bildungsscheck bei der Bildungsberatung des Kreises Lippe sowie weiteren Beratungsstellen (Beratungsstellensuche).
Die Beratung ist für Bürgerinnen und Bürger kostenfrei.
Mehr Informationen erhalten Sie auf der Internetseite
https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsscheck/individueller-bildungsscheck
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) fördert mit dem Bildungsscheck Ihre Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung. Das Land NRW übernimmt mit dem Bildungscheck die Hälfte der Gesamtausgaben für Ihre berufliche Weiterbildung, höchstens jedoch EUR 500.
Als Einzelperson können Sie einen Bildungsscheck erhalten, wenn Sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen bis max. EUR 40.000 (bis max. EUR 80.000 bei gemeinsamer Veranlagung) nachweisen können und Ihren Wohnsitz in NRW haben. Angesprochen werden insbesondere Beschäftigte und Berufsrückkehrende. Es kann u.a. auch für onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Onlineseminare) und E-Learning ein Bildungsscheck ausgegeben werden. Einzelpersonen können einen Bildungsscheck jährlich in Anspruch nehmen.
Die Weiterbildung, für die ein Bildungsscheck ausgegeben werden soll, muss in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen. Dieser ist in der Regel gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit steht, d. h. eine berufliche Verwertbarkeit gegeben ist.
Der Bildungsscheck wird nur in Verbindung mit einem verpflichtenden und kostenlosen Beratungsgespräch ausgegeben. Dieses kann vor Ort in einer der Beratungsstellen oder online über ein Videokonferenzsystem durchgeführt werden.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Zur Ausstellung eines Bildungsschecks im individuellen Zugang ist ein Beratungsgespräch vor Ort in einer Beratungsstelle oder über eine onlinebasierte Videoberatung notwendig.
Der Nachweis des zu versteuernden Einkommens muss sich auf ein vergangenes Jahr beziehen und ist durch Sie gegenüber der Beratungsstelle via Scan zu erbringen durch:
Für die förderfähige Bildungsmaßnahme gelten folgende Voraussetzungen:
Bei Online-Beantragung
Der Bildungsscheck wird im Rahmen eines Beratungsgesprächs vor Ort oder digital über eine Videokonferenz mit autorisierten Beratungsstellen ausgegeben. Dies muss zwingend vor Beginn der Weiterbildung erfolgen (eine vorherige Anmeldung bei der Weiterbildung ist jedoch möglich).
Online-Beratung:
Bei einem negativen Beratungsergebnis (negative Stellungnahme) haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung zu stellen (bislang nicht online möglich).