In Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) entscheidet die Wirtschaftliche Jugendhilfe über die jeweils erforderliche und geeignete Hilfe. Dabei geht sie soweit wie möglich auf die Wünsche der Leistungsberechtigten ein.
Die wirtschaftliche Jugendhilfe regelt die verwaltungstechnische, rechtliche und finanzielle Abwicklung von Jugendhilfemaßnahmen nach dem SGB VIII (Sozialgesetzbuch 8. Buch - Kinder- und Jugendhilfegesetz) für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige.
Solche Maßnahmen sind zum Beispiel ambulante, teilstationäre und stationäre Erziehungshilfen und Inobhutnahmen.
Die Mitarbeitenden des Bereichs verteilen sich auf 3 Regionalbüros im Kreis Lippe.
Wohnen Sie und Ihr Kind im Stadtgebiet von Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo, dann ist das dortige Jugendamt für Sie zuständig.
Es gibt einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Neben den Eltern und Kindern können auch andere diese Hilfen in Anspruch nehmen, zum Beispiel ein Vormund oder Pflegepersonen des Kindes.
Hilfen zur Erziehung kommen in Frage, wenn klar ist, dass sie den betroffenen Kindern hilft und ohne sie eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.
Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.