Die Kreiskasse zahlt alle fälligen Beträge aus. Ebenfalls werden hier alle Zahlungseingänge auf Konten des Kreises Lippe erfasst und verbucht.
Wenn eine Einnahme bei Fälligkeit nicht auf einem der Konten des Kreises eingegangen ist, erfolgt zunächst die schriftliche Mahnung mit Mahngebühren.
Spätestens dann sollte der Zahlungspflichtige seine Zahlung leisten, denn hierauf erfolgt die Vollstreckung.
Grundsätzlich erfolgen die Zahlungen unbar über ein Konto der Kreiskasse. Wichtig ist die Angabe des Verwendungszwecks und des Kassenzeichens aus dem Bescheid. Ungeklärte Zahlungseingänge führen zu Nach
Für E-Mail-Kontakt nutzen Sie gerne auch unsere allgemeine E-Mail-Adresse: zahlungen@kreis-lippe.de
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Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter
IBAN DE23 4765 0130 0000 0000 18
Sparkasse Lemgo
IBAN DE20 4825 0110 0000 0010 73
VerbundVolksbank OWL e.G.
IBAN DE59 4726 0121 1066 8880 00