Sie können eine sogenannte "einfache Registerauskunft" beantragen, wenn Sie unter Angabe des betreffenden Kennzeichens darlegen, dass Sie die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigen.
Allerdings können wir nur Auskunft zu Kennzeichen geben, die in der Kfz-Zulassungsbehörde Lippe registriert sind.
Über sogenannte Versicherungskennzeichen (beispielsweise für Motorroller oder Mofa) können wir keine Auskunft erteilen.
Wenn Sie eine Halterauskunft beantragen, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dieses Interesse muss im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.
Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen im Zusammenhang mit der Benutzung eines Kfz, also wenn ein Fahrzeug beispielsweise an einer Tankstelle betankt wird und die fahrzeugführende Person sich mit diesem Fahrzeug entfernt, ohne die Tankrechnung zu bezahlen.
Ein Zusammenhang mit dem Straßenverkehr kann auch außerhalb des öffentlichen Straßenraums bestehen. Es genügt, wenn das Fahrzeug auf einem Privatparkplatz oder in einer privaten Garage abgestellt ist und das Fahrzeug dort zum Beispiel einen Schaden verursacht. Oder das Fahrzeug selbst einen Schaden erleidet oder durch den Gebrauch des Fahrzeugs Rechte anderer verletzt werden.
Ein Zusammenhang liegt auch vor bei einer unbefugten Benutzung des Kfz auf Privatgelände oder bei einer unbefugten Inanspruchnahme von Abstellplätzen auf Privatgelände.
Das bloße Wenden auf dem Privatgelände gehört allerdings nicht dazu.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Sie können eine Halterauskunft auch formlos schriftlich beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Sachgebiet 223, 24932 Flensburg, beantragen