Vollstreckung von fälligen Zahlungen an den Kreis Lippe, Pfändungen
Details
Wenn Sie nicht rechtzeitig Ihrer Zahlungsverpflichtung nachkommen, erfolgt in der Regel die Vollstreckung.
Sie kann bei öffentlich-rechtlichen Forderungen innerhalb des Kreisgebietes durch den Vollziehungsbeamten erbracht werden, beispielsweise durch Gehalts- oder Kontopfändung (Drittschuldnererklärung).
Hierdurch entstehen weitere vermeidbare Kosten (Vollstreckungskosten).
Für E-Mail-Kontakt nutzen Sie gerne auch unsere allgemeine E-Mail-Adresse: vollstreckung@kreis-lippe.de
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Bankverbindungen Kreis Lippe
Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter
IBAN DE23 4765 0130 0000 0000 18
Sparkasse Lemgo
IBAN DE20 4825 0110 0000 0010 73
VerbundVolksbank OWL e.G.
IBAN DE59 4726 0121 1066 8880 00
Kosten
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
- Überweisung
Unterlagen
Kassenzeichen, Vollstreckungsbescheid.
Legen Sie bitte die Unterlagen vor, zu denen Sie Fragen haben.