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Vollstreckung von fälligen Zahlungen an den Kreis Lippe, Pfändungen

Details

Wenn Sie nicht rechtzeitig Ihrer Zahlungsverpflichtung nachkommen, erfolgt in der Regel die Vollstreckung.

Sie kann bei öffentlich-rechtlichen Forderungen innerhalb des Kreisgebietes durch den Vollziehungsbeamten erbracht werden, beispielsweise durch Gehalts- oder Kontopfändung (Drittschuldnererklärung).

Hierdurch entstehen weitere vermeidbare Kosten (Vollstreckungskosten).

Für E-Mail-Kontakt nutzen Sie gerne auch unsere allgemeine E-Mail-Adresse: vollstreckung@kreis-lippe.de

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Bankverbindungen Kreis Lippe

Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter
IBAN DE23 4765 0130 0000 0000 18

Sparkasse Lemgo
IBAN DE20 4825 0110 0000 0010 73

VerbundVolksbank OWL e.G.
IBAN DE59 4726 0121 1066 8880 00

Begriffe im Kontext

99122059000000, Amtshilfe zur Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen, Bankverbindung, Debitor, Gehaltspfändung, Kasse, Kontonummer, Kontopfändung, Kreiskasse, Lohnpfändung, Pfändung, Stadtkasse

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