Wenn Sie nicht rechtzeitig Ihrer Zahlungsverpflichtung nachkommen, erfolgt in der Regel die Vollstreckung.
Sie kann bei öffentlich-rechtlichen Forderungen innerhalb des Kreisgebietes durch den Vollziehungsbeamten erbracht werden, beispielsweise durch Gehalts- oder Kontopfändung (Drittschuldnererklärung).
Hierdurch entstehen weitere vermeidbare Kosten (Vollstreckungskosten).
Für E-Mail-Kontakt nutzen Sie gerne auch unsere allgemeine E-Mail-Adresse: vollstreckung@kreis-lippe.de
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Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter
IBAN DE23 4765 0130 0000 0000 18
Sparkasse Lemgo
IBAN DE20 4825 0110 0000 0010 73
VerbundVolksbank OWL e.G.
IBAN DE59 4726 0121 1066 8880 00