Jagdschein beantragen

Details

Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein und diesen bei der Jagdausübung mitführen.
Der Jagdschein wird von der unteren Jagdbehörde Ihres Hauptwohnsitzes erteilt.

Ein Jahresjagdschein kann für 1, 2 oder 3 Jagdjahre erteilt und verlängert werden. Außerdem können Sie einen Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage lösen.

Sollte Ihr Jagdschein verloren gegangen oder unleserlich geworden sein, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.


Bitte beachten Sie den Ablauf:

  1. Nutzen Sie den online-Antrag (siehe Onlinedienste).
    Es ist eine Anmeldung mit Online-Ausweis, EU Identität oder ELSTER-Zertifikat erforderlich.

    Alternativ können Sie auch das .pdf-Dokument herunterladen und ausdrucken. Das vollständig ausgefüllte Formular mit allen Anlagen übersenden Sie dann per Post an Kreis Lippe - untere Jagdbehörde, 32754 Detmold

  2. Die untere Jagdbehörde richtet ein Auskunftsersuchen an die Waffenbehörde. Diese prüft die Zuverlässigkeit und Eignung und teilt der unteren Jagdbehörde das Ergebnis dieser Prüfung mit.

  3. Nach abgeschlossener Prüfung Ihres Antrags informieren wir Sie über das weitere Vorgehen.

Buchen Sie bitte erst einen Termin, wenn Sie dazu ausdrücklich aufgefordert werden.

***

Nachfolgend noch einige Beispiele und wichtige Hinweise zu den Unterlagen:

Ein vollständiger Antrag besteht aus:

  • dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular

  • einer Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), alternativ eine Kopie des Reisepasses

  • der Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der Jagdbehörde

  • im Einzelfall evtl. weitere Unterlagen nach Aufforderung

Die Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der Jagdbehörde gibt sinngemäß folgende Aussage wieder:

Zur Vorlage bei der Jagdbehörde wird hiermit bescheinigt, dass vom 01.04.2026 0:00 Uhr bis zum 31.03.2029 24:00 Uhr eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Jagd-Haftpflicht-Versicherung für Frau / Herrn ……… mit einer vereinbarten Versicherungssumme in Höhe von xxx.xxx € besteht.

Sollte die Versicherung vor dem angegebenen Versicherungsablauf enden, verpflichten wir uns, die Jagdbehörde darüber zu informieren.

Bitte keine Versicherungspolicen, Versicherungsrechnungen oder Vertragsunterlagen einreichen, sondern nur die Bestätigung zur Vorlage bei der Jagdbehörde!

***

Von Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags bitten wir abzusehen.

***

Hinweis:
Haben Sie eine E-Mail-Adresse angegeben, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über E-Mail. Überprüfen Sie daher regelmäßig Ihre E-Mails.

Kosten

  • Ein-Jahresjagdschein: 45,00 EUR

  • Zwei-Jahresjagdschein: 60,00 EUR

  • Drei-Jahresjagdschein: 75,00 EUR

  • Tagesjagdschein (14 Tage): 20,00 EUR

  • Jagdschein-Ersatzausstellung: 35,00 EUR

Zahlungsweisen:

  • Überweisung

Hinweise

Wenn sich Ihr Name oder Ihre Anschrift ändert, muss das im Jagdschein auch geändert werden. Terminvereinbarung ist erforderlich.

Voraussetzungen

  • bestandene Jägerprüfung
  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung

Unterlagen

Erste Erteilung eines Jagdscheins:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Prüfungszeugnis Jägerprüfung

  • Versicherungsnachweis
    (Deckungssumme mindestens 500.000 EUR für Personenschäden und 50.000 EUR für Sachschäden).
    Die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen. Der Versicherer muss sich verpflichten, die untere Jagdbehörde zu informieren, falls die Versicherung vorzeitig erlischt.
    Eine Beitragsrechnung oder Versicherungspolice reicht nicht aus.

  • eventuell Nachweis Kundige Person

Jagdschein ist bereits vorhanden und soll neu gelöst werden (Verlängerung):

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Versicherungsnachweis
    (Deckungssumme mindestens 500.000 EUR für Personenschäden und 50.000 EUR für Sachschäden).
    Die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen. Der Versicherer muss sich verpflichten, die untere Jagdbehörde zu informieren, falls die Versicherung vorzeitig erlischt.
    Eine Beitragsrechnung oder Versicherungspolice reicht nicht aus.

Bearbeitungsdauer

Durch geänderte rechtliche Vorgaben ist mit 6 - 8 Wochen Bearbeitungszeit zu rechnen.

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Feedback zum Serviceportal

Aufgrund Ihrer Browser-Einstellungen (Do Not Track), werden nur technisch notwendige Cookies genutzt!
Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen