Jagdschein beantragen
Details
Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein und diesen bei der Jagdausübung mitführen.
Der Jagdschein wird von der unteren Jagdbehörde Ihres Hauptwohnsitzes erteilt.
Ein Jahresjagdschein kann für 1, 2 oder 3 Jagdjahre erteilt und verlängert werden. Außerdem können Sie einen Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage lösen.
Sollte Ihr Jagdschein verloren gegangen oder unleserlich geworden sein, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.
Bitte beachten Sie den Ablauf:
Nutzen Sie den online-Antrag (siehe Onlinedienste).
Es ist eine Anmeldung mit Online-Ausweis, EU Identität oder ELSTER-Zertifikat erforderlich.Alternativ können Sie auch das .pdf-Dokument herunterladen und ausdrucken. Das vollständig ausgefüllte Formular mit allen Anlagen übersenden Sie dann per Post an Kreis Lippe - untere Jagdbehörde, 32754 Detmold
Die untere Jagdbehörde richtet ein Auskunftsersuchen an die Waffenbehörde. Diese prüft die Zuverlässigkeit und Eignung und teilt der unteren Jagdbehörde das Ergebnis dieser Prüfung mit.
Nach abgeschlossener Prüfung Ihres Antrags informieren wir Sie über das weitere Vorgehen.
Buchen Sie bitte erst einen Termin, wenn Sie dazu ausdrücklich aufgefordert werden.
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Nachfolgend noch einige Beispiele und wichtige Hinweise zu den Unterlagen:
Ein vollständiger Antrag besteht aus:
dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular
einer Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), alternativ eine Kopie des Reisepasses
der Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der Jagdbehörde
im Einzelfall evtl. weitere Unterlagen nach Aufforderung
Die Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der Jagdbehörde gibt sinngemäß folgende Aussage wieder:
Zur Vorlage bei der Jagdbehörde wird hiermit bescheinigt, dass vom 01.04.2026 0:00 Uhr bis zum 31.03.2029 24:00 Uhr eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Jagd-Haftpflicht-Versicherung für Frau / Herrn ……… mit einer vereinbarten Versicherungssumme in Höhe von xxx.xxx € besteht.
Sollte die Versicherung vor dem angegebenen Versicherungsablauf enden, verpflichten wir uns, die Jagdbehörde darüber zu informieren.
Bitte keine Versicherungspolicen, Versicherungsrechnungen oder Vertragsunterlagen einreichen, sondern nur die Bestätigung zur Vorlage bei der Jagdbehörde!
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Von Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags bitten wir abzusehen.
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Hinweis:
Haben Sie eine E-Mail-Adresse angegeben, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über E-Mail. Überprüfen Sie daher regelmäßig Ihre E-Mails.
Online-Dienste
Kosten
Ein-Jahresjagdschein: 45,00 EUR
Zwei-Jahresjagdschein: 60,00 EUR
Drei-Jahresjagdschein: 75,00 EUR
Tagesjagdschein (14 Tage): 20,00 EUR
Jagdschein-Ersatzausstellung: 35,00 EUR
Zahlungsweisen:
Überweisung
Hinweise
Wenn sich Ihr Name oder Ihre Anschrift ändert, muss das im Jagdschein auch geändert werden. Terminvereinbarung ist erforderlich.
Voraussetzungen
- bestandene Jägerprüfung
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
Unterlagen
Erste Erteilung eines Jagdscheins:
Personalausweis oder Reisepass
Prüfungszeugnis Jägerprüfung
Versicherungsnachweis
(Deckungssumme mindestens 500.000 EUR für Personenschäden und 50.000 EUR für Sachschäden).
Die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen. Der Versicherer muss sich verpflichten, die untere Jagdbehörde zu informieren, falls die Versicherung vorzeitig erlischt.
Eine Beitragsrechnung oder Versicherungspolice reicht nicht aus.eventuell Nachweis Kundige Person
Jagdschein ist bereits vorhanden und soll neu gelöst werden (Verlängerung):
Personalausweis oder Reisepass
Versicherungsnachweis
(Deckungssumme mindestens 500.000 EUR für Personenschäden und 50.000 EUR für Sachschäden).
Die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen. Der Versicherer muss sich verpflichten, die untere Jagdbehörde zu informieren, falls die Versicherung vorzeitig erlischt.
Eine Beitragsrechnung oder Versicherungspolice reicht nicht aus.
Bearbeitungsdauer
Durch geänderte rechtliche Vorgaben ist mit 6 - 8 Wochen Bearbeitungszeit zu rechnen.