Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein und diesen bei der Jagdausübung mitführen.
Der Jagdschein wird von der unteren Jagdbehörde Ihres Hauptwohnsitzes erteilt.
Ein Jahresjagdschein kann für 1, 2 oder 3 Jagdjahre erteilt und verlängert werden. Außerdem können Sie einen Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage lösen.
Sollte Ihr Jagdschein verloren gegangen oder unleserlich geworden sein, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.
Sie übersenden den vollständigen Antrag (Formular + Anlagen):
a) per E-Mail: jagdscheinantrag@kreis-lippe.de
b) per Fax: +49 5231 63011–1934
oder
c) per Post:
Kreis Lippe - untere Jagdbehörde
32754 Detmold
Die untere Jagdbehörde überprüft Ihre Zuverlässigkeit.
Sofern die Einverständniserklärung zur automatisierten Zuverlässigkeitsprüfung vorliegt, ist die Prüfung bereits im Vorfeld erfolgt.
Sie bekommen unaufgefordert eine Mitteilung, dass Sie sich einen Termin zur Ausstellung des Jagdscheins bzw. Eintragung der Verlängerung vereinbaren können.
Buchen Sie bitte erst einen Termin, wenn Sie dazu ausdrücklich aufgefordert werden.
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Nachfolgend noch einige Beispiele und wichtige Hinweise zu den Unterlagen:
Ein vollständiger Antrag besteht aus:
dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular
einer Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), alternativ eine Kopie des Reisepasses
der Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der Jagdbehörde
im Einzelfall evtl. weitere Unterlagen nach Aufforderung
Die Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der Jagdbehörde gibt sinngemäß folgende Aussage wieder:
Zur Vorlage bei der Jagdbehörde wird hiermit bescheinigt, dass vom 01.04.2025 0:00 Uhr bis zum 31.03.2028 24:00 Uhr eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Jagd-Haftpflicht-Versicherung für Frau / Herrn ……… mit einer vereinbarten Versicherungssumme in Höhe von xxx.xxx € besteht.
Sollte die Versicherung vor dem angegebenen Versicherungsablauf enden, verpflichten wir uns, die Jagdbehörde darüber zu informieren.
Bitte keine Versicherungspolicen, Versicherungsrechnungen oder Vertragsunterlagen einreichen, sondern nur die Bestätigung zur Vorlage bei der Jagdbehörde!
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Von Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags bitten wir abzusehen.
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Hinweis:
Haben Sie eine E-Mail-Adresse angegeben, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über E-Mail. Überprüfen Sie daher regelmäßig Ihre E-Mails.
Wenn sich Ihr Name oder Ihre Anschrift ändert, muss das im Jagdschein auch geändert werden. Terminvereinbarung ist erforderlich.