Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig anbieten möchten:
In diesem Sinne müssen Sie eine Erlaubnis beantragen, wenn Sie beispielsweise eine der folgenden Tätigkeiten ausüben wollen:
Keine Erlaubnis ist erforderlich bei:
Für die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen benötigen Sie eine andere, gesonderte Erlaubnis nach der Gewerbeordnung. Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge sind entgeltliche Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer.
Erlaubnis zur Ausübung des Makler-, Bauträger- und / oder Baubetreuergewerbes sowie der Wohnimmobilienverwaltung
Gebührenrahmen: 100 - 1.500 EUR
Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes der Darlehensvermittlung
Gebührenrahmen: 200 - 5.000 EUR
Zahlungsweisen:
Überweisung
Sie müssen die Erlaubnis vor Betriebsbeginn besitzen. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig (einige Wochen vor beabsichtigtem Betriebsbeginn).
Den Beginn der Tätigkeit müssen Sie der für Gewerbeanzeigen zuständigen Behörde anzeigen.
Ihr Betriebssitz oder Ihre Niederlassung liegt im Kreis Lippe.
Antragsberechtigt sind
Personen über 18 Jahre und
juristische Personen.
Bei Gesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (beispielsweise GbR, OHG, KG einschl. GmbH & Co. KG) muss der Antrag für jeden geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter gestellt werden
(eventuell auch für Kommanditisten, sofern sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen).
Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre wegen eines Verbrechens oder wegen einer (gesetzlich näher bezeichneten) Vermögensstraftat rechtskräftig verurteilt wurden.
Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen: Über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
Wenn Sie als Wohnimmobilienverwalterin oder -verwalter tätig sein möchten, benötigen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 500.000 EUR für jeden Versicherungsfall und 1.000.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres.
Folgende Dokumente von Ihnen werden für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
wenn Sie nicht aus einem Staat der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommen:
Aufenthaltstitel mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet",
Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde
(Belegart "OB", Empfänger: Gewerbeangelegenheiten Kreis Lippe, Zweck: 34c GewO).
Die Auskunft beantragen Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder online https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/,
einen Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9, Empfänger: Gewerbeangelegenheiten Kreis Lippe, Zweck: 34c GewO).
Die Auskunft beantragen Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder online https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/,
aktueller Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist; ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)),
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen (erhältlich bei Ihrem zuständigen Finanzamt),
Mitteilung des zuständigen Amtsgerichtes, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist oder die Eröffnung eines solchen mangels Masse abgelehnt wurde (auch online möglich: Insolvenzbekanntmachungen),
Auskunft aus dem Vollstreckungsportal,
bei Wohnimmobilienverwalter:innen:
Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit ist das Gewerbe nach § 14 GewO bei der für Gewerbeanzeigen zuständigen Behörde anzeigen.