Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Sie dürfen in Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die Ihr Führerschein ausgestellt ist. Auflagen und Beschränkungen zu Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie auch hier beachten.
Der Führerschein ist beim Führen des Kraftfahrzeugs mitzuführen.
Bei den meisten nationalen ausländischen Führerscheinen benötigen Sie zusätzlich einen Internationalen Führerschein oder eine Übersetzung.
Wie lange darf ich fahren?
Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben und sich nur zu Besuch in Deutschland aufhalten, dürfen Sie unbefristet fahren.
Sobald Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland anmelden, dürfen Sie noch 6 Monate fahren.
Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt. Sie benötigen dann einen deutschen Führerschein.
Die Fahrberechtigung von 6 Monaten kann nicht verlängert werden. Bitte beantragen Sie rechtzeitig die Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins.
Ausnahme:
Wenn von vornherein feststeht, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland nicht länger als 12 Monate haben werden, dann können Sie die Verlängerung der Fahrberechtigung (gebührenpflichtig) bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Entsprechende Nachweise über Ihren Aufenthalt müssen vorgelegt werden.
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
Debitkarte
Kreditkarte
Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis
Für die weitere Teilnahme am deutschen Straßenverkehr brauchen Sie einen in Deutschland ausgestellten Führerschein. Vor einer Umschreibung müssen Sie die theoretische und praktische Prüfung absolvieren. Dies müssen Sie bei der örtlich zuständigen Behörde beantragen.
Für Pkw bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht brauchen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B. Nur bei Besitz der Klasse B können die "höherwertigeren" Klassen C/CE (Lkw) oder D/DE (Bus) erworben werden, in jedem Fall ist der Besuch einer Fahrschule notwendig.
Damit Ihr ausländischer Führerschein aus einem Nicht-EU/EWR-Land in Deutschland anerkannt wird und umgeschrieben werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Wir brauchen folgende Angaben und Unterlagen für die Umschreibung:
ausländischer Führerschein
mit Übersetzung
Ausweis
1 biometrisches Passbild
Erste-Hilfe-Bescheinigung
Sehtest
ungefähr 45,00 EUR
Name der Fahrschule
Möchten Sie den Umtausch persönlich beantragen, ist eine Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es direkt zur Terminvereinbarung: Umtausch ausländischer Führerscheine.
Haben Sie den Umtausch online beantragt, müssen Sie (nach Info durch die Führerscheinstelle) einen Termin zur Abholung vereinbaren.