Für Oldtimer können auf Antrag Oldtimer-Kennzeichen („H-Kennzeichen“) zugeteilt werden.
Als Oldtimer gelten Fahrzeuge,
die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind,
weitestgehend dem Originalzustand entsprechen,
in einem guten Erhaltungszustand sind und
zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Das Oldtimer-Kennzeichen kann auch mit einem Saisonkennzeichen kombiniert werden.
Kfz-Steuer und Abgasuntersuchung
Alle Fahrzeuge mit Otto-Motor, die vor dem 01.07.1969 gebaut beziehungsweise erstmals zugelassen wurden, sind von der Abgasuntersuchung befreit. Das Gleiche gilt für Dieselfahrzeuge, die vor dem 01.01.1977 erstmals zugelassen wurden.
Die Kfz-Steuer ist bei H-Kennzeichens pauschaliert.
Fahrzeuge mit ungünstigem Abgasverhalten sollten Umweltzonen meiden. Oldtimer mit H-Kennzeichen sind davon ausgenommen.