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Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge

Details

Für Oldtimer können auf Antrag Oldtimer-Kennzeichen („H-Kennzeichen“) zugeteilt werden.
Als Oldtimer gelten Fahrzeuge,

  • die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind,

  • weitestgehend dem Originalzustand entsprechen,

  • in einem guten Erhaltungszustand sind und

  • zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Das Oldtimer-Kennzeichen kann auch mit einem Saisonkennzeichen kombiniert werden.


Kfz-Steuer und Abgasuntersuchung

Alle Fahrzeuge mit Otto-Motor, die vor dem 01.07.1969 gebaut beziehungsweise erstmals zugelassen wurden, sind von der Abgasuntersuchung befreit. Das Gleiche gilt für Dieselfahrzeuge, die vor dem 01.01.1977 erstmals zugelassen wurden.

Die Kfz-Steuer ist bei H-Kennzeichens pauschaliert.

Fahrzeuge mit ungünstigem Abgasverhalten sollten Umweltzonen meiden. Oldtimer mit H-Kennzeichen sind davon ausgenommen.

Kosten

Es fallen Kosten an.

Zahlungsweisen:

  • Debitkarte

  • Kreditkarte

Hinweise

Fristen

Voraussetzungen

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.

  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 EUR oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

Das Fahrzeug

  • ist vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen,

  • entspricht weitestgehend dem Originalzustand,

  • ist in einem guten Erhaltungszustand und

  • dient zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes.

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II ( Fahrzeugbrief)

  • bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen:
    Betriebserlaubnis

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Bericht über die aktuelle Hauptuntersuchung (TÜV)

  • wenn das Fahrzeug zugelassen ist, das Kennzeichen aber geändert werden soll:
    Kennzeichenschilder

  • Nachweis der Halterdaten, wie

    • Amtlicher Lichtbildausweis (Original) bei natürlichen Personen

    • Handels- oder Vereinsregisterauszug bei juristischen Personen

Hinweis: Kfz-Zulassungen auf unselbstständige Zweigstellen sind nicht gestattet.

  • eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

  • SEPA-Mandat für die Erhebung der Kfz-Steuer

  • eine Vertretungsvollmacht (mit Einverständniserklärung für die Steuer- und Gebührenrückstandsprüfung) und einen Lichtbildausweis des Bevollmächtigten, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint

  • bei Zulassung auf Minderjährige /schwerbehinderte Minderjährige besondere Einwilligung der gesetzlichen Vertreter; (siehe unten)

  • Gutachten nach § 23 StVZO; dieses Gutachten ist 18 Monate ab Tag der Ausstellung gültig

  • bei einer Umschreibung aus einem anderen Kreis, einer Wiederzulassung, Zulassung eines bereits gelöschten Fahrzeuges oder Umschreibung müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden.

Bearbeitungsdauer

In der Regel direkt im Termin.

Verfahrensablauf

** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung**

Weiterführende Informationen

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