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Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge

Details

Für Oldtimer können auf Antrag Oldtimer-Kennzeichen („H-Kennzeichen“) zugeteilt werden.
Als Oldtimer gelten Fahrzeuge,

  • die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind,

  • weitestgehend dem Originalzustand entsprechen,

  • in einem guten Erhaltungszustand sind und

  • zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Das Oldtimer-Kennzeichen kann auch mit einem Saisonkennzeichen kombiniert werden.


Kfz-Steuer und Abgasuntersuchung

Alle Fahrzeuge mit Otto-Motor, die vor dem 01.07.1969 gebaut beziehungsweise erstmals zugelassen wurden, sind von der Abgasuntersuchung befreit. Das Gleiche gilt für Dieselfahrzeuge, die vor dem 01.01.1977 erstmals zugelassen wurden.

Die Kfz-Steuer ist bei H-Kennzeichens pauschaliert.

Fahrzeuge mit ungünstigem Abgasverhalten sollten Umweltzonen meiden. Oldtimer mit H-Kennzeichen sind davon ausgenommen.

Hinweise

Begriffe im Kontext

99036028069000, Historisches Kennzeichen, H-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen, Oldtimer

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