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Saisonkennzeichen

Details

Zulassung eines Fahrzeuges für einen begrenzten Zeitraum im Jahr. Dieser Zeitraum kann zwischen 2 und 11 Monaten betragen.

Wissenswertes:

  • Saisonkennzeichen dürfen maximal 7-stellig sein; Beispiel: LIP-AA11 oder LIP-A111

  • Saisonkennzeichen dürfen auch mit Oldtimer-Kennzeichen kombiniert werden.

Kosten

Es fallen Kosten an.

Zahlungsweisen:

  • Debitkarte

  • Kreditkarte

Tipp:

Diese Leistung können Sie auch über die online-Zulassungsbehörde i-Kfz abwickeln - ohne Termin und mit geringeren Gebühren.

Hinweise

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in Lippe gemeldet.

  • Als Gewerbebetrieb ist Ihr Gewerbe in einer Stadt oder Gemeinde des Kreises Lippe angemeldet

  • Als Firma ist Ihr Firmensitz oder eine Außenstelle im Kreis Lippe angemeldet

    und

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.

  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 EUR oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II ( Fahrzeugbrief)

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • bei zugelassenen Fahrzeugen: die bisherigen Kennzeichen

  • Nachweis der Halterdaten, wie

    • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Original) bei natürlichen Personen

    • vollständiger Handels- oder Vereinsregisterauszug bei juristischen Personen

Hinweis: Kfz-Zulassungen auf unselbstständige Zweigstellen sind nicht gestattet.

  • eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für ein Saisonkennzeichen

  • Bericht über die aktuelle Hauptuntersuchung (TÜV)

  • SEPA-Lastschriftmandat für die Erhebung der Kfz-Steuer

  • Bei Zulassung durch eine andere Person:
    Vertretungsvollmacht (mit Einverständniserklärung für die Steuer- und Gebührenrückstandsprüfung) und Lichtbildausweis des Bevollmächtigten

  • Bei Zulassung auf Minderjährige /schwerbehinderte Minderjährige besondere Einwilligung der gesetzlichen Vertreter

Bearbeitungsdauer

In der Regel direkt im Termin.

Verfahrensablauf

** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es direkt zur Terminvereinbarung: Beantragung /Änderung Saisonkennzeichen**

Tipp:

Diese Leistung können Sie auch über die online-Zulassungsbehörde i-Kfz abwickeln - ohne Termin und mit geringeren Gebühren.

Weiterführende Informationen

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