Wir führen Verhaltensprüfungen zur Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht durch. Die Verhaltensprüfung ist auch Grundlage für die Beurteilung, ob ein Hund im Einzelfall gefährlich ist.
Ziel der Prüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes. Diese könnten sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken und somit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Bei der Verhaltensprüfung handelt es sich nicht um eine Überprüfung des Wesens des Hundes in seiner Gesamtheit.
Im Rahmen der Prüfung beurteilen wir auf einem neutralen Gelände den Gehorsam des Hundes sowie sein Verhalten gegenüber Menschen und anderen Hunden. Dabei wird der Hunde verschiedenen Reizen ausgesetzt, die lebensnahen Alltagssituationen entsprechen.