Wenn Sie einen gefährlichen Hund oder einen Hund bestimmter Rassen sowie deren Kreuzungen halten wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
Um diese Erlaubnis zu bekommen, müssen Sie unter anderem nachweisen, dass Sie die erforderliche Sachkunde haben.
Für die Haltung von großen Hunden (Gewicht von mindestens 20 kg oder Widerristhöhe von mindestens 40 cm) brauchen Sie keine Erlaubnis, aber Sie müssen die Haltung bei der örtlichen Ordnungsbehörde anmelden. Auch für diese 20/40 Hunde müssen Sie unter anderem die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Der Sachkundenachweis wird in der Regel durch das erfolgreiche Ablegen einer schriftlichen Prüfung erworben.
In der Sachkundeprüfung müssen Sie ausreichende theoretische Kenntnisse nachweisen insbesondere über:
Die Sachkunde können Sie ohne Prüfung nachweisen, wenn Sie