Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Sachkundenachweis für Halter bestimmter Hunde nach Landeshundegesetz NRW

Details

Wenn Sie einen gefährlichen Hund oder einen Hund bestimmter Rassen sowie deren Kreuzungen halten wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
Um diese Erlaubnis zu bekommen, müssen Sie unter anderem nachweisen, dass Sie die erforderliche Sachkunde haben.

Für die Haltung von großen Hunden (Gewicht von mindestens 20 kg oder Widerristhöhe von mindestens 40 cm) brauchen Sie keine Erlaubnis, aber Sie müssen die Haltung bei der örtlichen Ordnungsbehörde anmelden. Auch für diese 20/40 Hunde müssen Sie unter anderem die erforderliche Sachkunde nachweisen.

Der Sachkundenachweis wird in der Regel durch das erfolgreiche Ablegen einer schriftlichen Prüfung erworben.

  • Für große Hunde (20/40) legen Sie die Prüfung beim praktizierenden Tierarzt (Haustierarzt) ab und erhalten dort den Sachkundenachweis.
  • Für gefährliche Hunde müssen Sie die Prüfung beim Veterinäramt ablegen.
  • Für Hunde bestimmter Rassen kann die Sachkunde auch durch einen anerkannten Sachverständigen oder eine anerkannte sachverständige Stelle bescheinigt werden.

In der Sachkundeprüfung müssen Sie ausreichende theoretische Kenntnisse nachweisen insbesondere über:

  • Haltung, Fütterung und allgemeine Hygiene,
  • Sozialverhalten und Ausdrucksformen des Hundes,
  • rassespezifische Eigenschaften,
  • Erkennen typischer Gefahrensituationen mit Hunden,
  • Erziehung des Hundes,
  • Rechtsvorschriften über den Umgang mit Hunden.

Hinweise

Die Sachkunde können Sie ohne Prüfung nachweisen, wenn Sie

  • Tierärztin und Tierarzt sind oder eine Berufserlaubnis nach § 11 der Bundes-Tierärzteordnung haben,
  • einen Jagdschein besitzen oder die Jägerprüfung bestanden haben,
  • eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe a oder b des Tierschutzgesetzes zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden besitzen,
  • einen Polizeihund führen,
  • aufgrund einer Anerkennung nach § 10 Absatz 3 des Landeshundegesetzes berechtigt sind, Sachkundebescheinigungen zu erteilen.

Begriffe im Kontext

99110009029002, 20/40, Alano, American Bulldog, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, gefährlicher Hund, großer Hund, Hund halten, Hundeführerschein, Hunderasse, Kampfhund, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Pittbull Terrier, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu

Feedback zum Serviceportal

Datenschutzhinweis

Sie haben die Auswahl, welche Cookies die Webseite setzt:
„Ich stimme zu" erlaubt notwendige Cookies (für die Nutzung der Webseite erforderlich), funktionale Cookies (erleichtern die Nutzung) und Marketing Cookies (analysieren die Nutzung. Zudem werden Youtube-Videos angezeigt). Siehe auch:

„Ich stimme nicht zu“ deaktiviert die funktionalen und die Marketing Cookies.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzinformationen und im Impressum.